Nach der OP bei Stimmbandlähmung – Nachsorge nach erfolgreicher Operation

Ergebnis: Bereits wenige Tage nach der Operation
soll bei einseitiger Stimmbandlähmung die Stimme erstmals belastet werden und
es sollte sich sofort eine verbesserte Tragfähigkeit der Stimme zeigen.
Abhängig vom verwendeten Implantatmaterial, beispielsweise können auch sich
selbstauflösende Materialien verwendet werden, nimmt dann der Erfolg unter
Umständen in den Wochen und Monaten nach der Operation wieder ab. Bei
permanenten Implantatmaterialien sollte der stimmliche Erfolg dauerhaft
bestehen bleiben. Bei Operation wegen beidseitiger Stimmbandlähmung sollte eine
Verbesserung der inspiratorischen Reserve, spürbar beim Einatmen, sofort nach
der Operation bestehen. Gelegentlich kann es in den Folgetagen nach der
Operation durch Wundbeläge zu einer erneuten Verengung des Atemwegs kommen,
dies kann auch gegebenenfalls in einer erneut notwendigen Operation münden.
Nach Abheilung der Wunde ist ein erfolgreiches Ergebnis der Operation bei
beidseitiger Stimmbandlähmung für den Patienten in einer Zunahme des
Atemvolumens besonders beim Einatmen spürbar und sollte dauerhaft bestehen bleiben.

Kontrolltermine: Bei Eingriffen sowohl bei ein- als auch
beidseitiger Stimmbandlähmung sind regelmäßige Nachsorgekontrollen wichtig.
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus werden zunächst kurzfristig Termine
beim Operateur vereinbart, hierbei wird bei Eingriffen wegen einseitiger
Stimmbandlähmung das anhaltende Ergebnis hinsichtlich Stimmverbesserung
begutachtet. Für die beidseitige Lähmung gilt, dass das Ergebnis hinsichtlich
der Verbesserung der Atemkapazität kontrolliert wird. Nach Eintritt eines
Endzustandes, der bei permanenter Unterfütterung des Stimmbandes bei
einseitiger Lähmung nach einigen Wochen eintritt, sind nur noch längerfristige
Kontrolltermine von Nöten und der Patient kann auch wahlweise in die Kontrolle
des niedergelassenen Hals-Nasen-Ohrenarztes entlassen werden. Bei beidseitiger Stimmbandlähmung sind
ebenfalls nach definitiver Abheilung der postoperativen Wunde nur noch
längerfristige Arztkontrolltermine beim Operateur notwendig und ansonsten kann
der Patient ambulant weiter beobachtet werden.

Einschränkungen nach der Operation: Bei der
einseitigen Recurrensparese sollte für einige Zeit nach der Operation die
Stimme nicht genutzt werden. Die meisten Operateure empfehlen eine zweitägige
Stimmruhe. Ansonsten bestehen an und für sich keinerlei Einschränkungen nach
Operationen zur Korrektur einer einseitigen Stimmbandlähmung.

Bei
der beidseitigen Stimmbandlähmung wird der Patient nach der Operation bis zur
primären Wundheilung im Krankenhaus beobachtet und so lange ist körperliche
Schonung angezeigt. Vor der Entlassung wird die erfolgreiche Aufweitung des
Atemweges durch die behandelnde Klinik überprüft und nur dann kann eine
Steigerung der körperlichen Belastung schrittweise erfolgen.

Schmerzen und Narben nach der Operation: Die Eingriffe werden in der Regel
endoskopisch durchgeführt. Hier sind also keine Narben zu erwarten. Auch
Schmerzen sind nach der Operation nicht zu erwarten. Die Wundheilung nach
endoskopischer Augmentation ist nach wenigen Tagen abgeschlossen.

Bei einer Erweiterungsoperation
aufgrund beidseitiger Recurrensparese ist ein definitives Ergebnis erst mit
Abschluss der Wundheilung zu erwarten, also etwa 6 Wochen nach der Operation.
In den Fällen, in denen bei einseitiger Stimmbandlähmung eine
Medialisierungsoperation von außen durchgeführt wurde, verbleibt eine ca. 3 cm
lange, in der Regel wenig sichtbare Narbe am Hals. Hier ist ebenfalls die Wundheilung
nach etwa 6 Wochen abgeschlossen.

Medikamente nach der Operation: Beide Operationen sind nicht
durch Infektionsrisiko gekennzeichnet, so dass eine routinemäßige
Antibiotikagabe nicht erforderlich ist. Dies kann aber im Einzelfall vom
Operateur anders entschieden werden.

Dauer der Heilung: Bei der einseitigen
Recurrensparese ist bei einer Unterspritzung zur Veränderung der Stimmritze die
Heilung nach wenigen Tagen abgeschlossen und der Patient kann mit weniger als
einer Woche Arbeitsunfähigkeit im günstigsten Fall rechnen und danach auch
seinen normalen Tätigkeiten bei erfolgreichem Operationsverlauf voll umfänglich
nachgehen. Die beidseitige Recurrensparese erlaubt auch nach der Operation zur
Erweiterung der Stimmritze alles andere als normale Tätigkeiten. Es ist in der
Natur der Sache, dass die Zunahme des Atemwegsquerschnitts bei der beidseitigen
Recurrensparese mit einer Abnahme der stimmlichen Funktion unabdingbar
verknüpft ist, daher kann bei beidseitiger Recurrensparese nicht davon
gesprochen werden, dass überhaupt normale Tätigkeiten ausgeübt werden können.
Ziel der Operation ist eine Erweiterung des Atemwegs, die eine schonende
Belastung, beispielsweise das Steigen weniger Treppen mit einer Einkaufstüte,
erlaubt. Umgekehrt soll eine stimmliche Funktion erhalten werden, die
Unterhaltungen ohne Störlärm in Gesellschaft erlauben.

Krankschreibung: Nach der Operation ist meist ein
mehrtägiger stationärer Aufenthalt notwendig, weil die Eingriffe bei Stimmbandlähmung
an der engsten Stelle des Atemweges erfolgen. Nach der Entlassung aus dem
Krankenhaus besteht meist noch für 1 – 2 Wochen eine Arbeitsunfähigkeit.

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