Brauenlifting und Stirnlifting / Faltenbehandlung – Kosten, Definition und Fakten

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Brauenlifting / Stirnlifting – Kosten, Definition und Fakten

Operationsname und Definition Brauenlifting / Stirnlifting: Endoskopische Stirnstraffung bzw. Brauenstraffung / Es handelt sich um eine Straffung der Stirn und Anhebung Brauen, die gelegentlich als „oberes Facelift“ bezeichnet und häufig mit einem Facelift des Mittelgesichts und Halses kombiniert wird. Beim historischen „offenen“ Stirnlift, das heute nur selten erforderlich sein sollte, wird hierbei ein breiter Kopfhautstreifen von einem Ohr zum anderen entfernt. Die Operation wird heute ganz überwiegend endoskopisch ohne große Hautschnitte durchgeführt. Neben der Anhebung der Brauen ist hierbei auch eine gezielte Behandlung mimischer Muskeln, insbesondere zur Beseitigung von Zornesfalten möglich.

Grundsätzlich kann Grund für die Operation sowohl eine Funktionsverbesserung (bei Blickfeldeinschränkung) als auch ausschließlich eine Verbesserung des Aussehens sein. Oft ist es aber eine Kombination von beidem.

Da Alter keine Krankheit ist, erfolgt der Eingriff meist bei völlig gesunden Menschen, die zur Verbesserung ihrer Lebensqualität eine Angleichung ihres Erscheinungsbildes mit ihrem Selbstwertempfinden wünschen, das bedeutet eine frischere, positivere und in zweiter Linie etwas jüngere Ausstrahlung wünschen. Da die Lebenserwartung bei körperlichem Wohlbefinden immer mehr steigt, betrifft dies eine zunehmende Anzahl von Menschen, deren sozialer Aktivitätsgrad nicht ihrem Aussehen entspricht. Die optische Erfassung einer Person erfolgt ganz wesentlich über Blickkontakt, wodurch Menschen mit einer müde und erschöpft erscheinenden Augenpartie es schwerer haben, eine positive Ausstrahlung zu erzeugen.

Daneben kann aber mit dieser Operation Patienten auch bei durch Verkrampfung und Anspannung der Stirnmuskeln verursachten Kopfschmerzen sowie – dann meist einseitig – bei Gesichtslähmung (Fazialisparese) und seltenen genetischen Erkrankungen geholfen werden.

Facharzt der Operation Brauenlifting / Stirnlifting: Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, teilweise auch von Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Um eine angemessene Beratung zu gewährleisten, sollte der Arzt sowohl in nichtoperativen (Unterspritzungen, Dermabrasion etc.) als auch verschiedenen chirurgischen Techniken (Endoskopie!) bewandert sein und die Anatomie kennen, da sonst die Gefahr besteht, dass nicht die angemessene Problemlösung vorgeschlagen wird. Bei mangelnder Fachausbildung ist das Stirnlift durchaus eine riskante Operation.

Häufigkeit pro Jahr: Verlässliche Statistiken über die Häufigkeit von Stirnliftoperation in Deutschland sind nicht verfügbar. In den USA hingegen wurden 2008 nach einer Statistik der US-amerikanischen Fachgesellschaft der Plastischen Chirurgen 42.063 Stirnlifts durchgeführt, wobei nicht zwischen offenen und endoskopischen Eingriffen unterschieden wurde.

Herkunft und Entwicklung: Die erste Beschreibung eines Stirnlifts erfolgte 1910 durch Erich Lexer, der es auch mit den ersten Haut-Facelifts kombinierte. Auf dieser Grundlage wurde bis in die 1990er Jahre eine Stirnstraffung durchgeführt, bei welcher über einen langen, von Ohr zu Ohr reichenden, Hautschnitt entlang des Haaransatzes der Schädelknochen und die knöchernen Brauenwülste präpariert und ein Hautstreifen entfernt wurde. Dies führte nicht nur oft zu langen bleibenden Narben, sondern auch einem dauerhaften Gefühlsverlust der behaarten Kopfhaut. Bei Männern (mit hohem Haaransatz) war der Eingriff praktisch gar nicht durchzuführen. Seither entwickelte sich die endoskopische, narbensparende Technik zur Standardoperation, bei der nur drei bis vier zwei cm lange Hautschnitte zwischen den Haaren erforderlich sind.

Ziel des Eingriffs ist nicht unbedingt nur eine Anhebung der Augenbrauen, sondern zur ästhetischen Verbesserung eine insgesamt entspanntere Augenpartie und Stirn. Eine übermäßige Anhebung kann, insbesondere bei Männern, unattraktiv und affektiert wirken und muss deshalb wohl dosiert sein. Bei Frauen sollte eine leicht nach außen, oben verlaufende, weiche Bogenform angestrebt werden.

Stationär / Ambulant: Je nach Wunsch und Ausdehnung des Eingriffs kann die Operation in häufiger Vollnarkose oder auch in örtlicher Betäubung und Dämmerschlaf durchgeführt werden, wobei wegen anschließender Schwellung im Allgemeinen ein zweitägiger stationärer Aufenthalt empfohlen wird. Bei ambulanter Operation muss eine Erreichbarkeit der Klinik und des Arztes für 24 Stunden gewährleistet sein.

Stirnlifting Kosten / Brauenlifting Kosten: Die reinen Operationskosten (inkl. MWSt.) liegen zwischen 4.000 und 7.000 Euro. Hinzu kommen ggf. die Narkosekosten und die stationären Betreuungskosten.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Erfolgt die Operation nur aus ästhetischen Gründen übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten nicht. Dies trifft im Falle behandlungsbedürftiger Komplikationen mit Krankheitswert auch für deren Folgekosten zu, wogegen man sich aber gesondert versichern kann.

Liegt eine Funktionsbeeinträchtigung vor (Gesichtsfeldeinschränkung, Migräne) können die Operationskosten unter Umständen nach vorheriger Prüfung durch den Kostenträger übernommen werden. Hierzu ist im Allgemeinen eine vorherige Begutachtung durch einen Facharzt für Augenheilkunde (Blickfeld) bzw. Neurologie (Migräne) erforderlich.

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