Oberes Sprunggelenk / OSG Endoprothese – Fakten

Linkes Bild (© Dr. med. Christian Kinast – oza-m.de): Auf dem Bild sieht man beispielhaft eine STAR Endoprothese, bestehend aus Ersatz der Unterschenkel-Gelenkfläche, Polyaetylen Inlay und Sprungbeinkappe.

Operationsname, Definition: Ersatz des oberen Sprunggelenkes mit einer Endoprothese / Diese Operation wird angewandt bei idiopathischer Arthrose, posttraumatischer Arthrose oder rheumatoider Arthrose. Bei Arthrose des oberen Sprunggelenkes im Endstadium ist nach Ausschöpfung aller nichtoperativen Maßnahmen der Oberflächenersatz zu diskutieren.

Alternativ kommt auch die Versteifung (Arthrodese) des Sprunggelenkes in Frage. Es handelt sich hier um eine operative Gelenksversteifung für die Funktionen „Heben und Senken des Fußes“ – nach dieser Operation ist das Gelenk nicht mehr zu bewegen bzw. die Beweglichkeit wird verhindert.

Facharzt dieser Operation: Diese Operation wird vom Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt.

Häufigkeit pro Jahr: Der Ersatz des oberen Sprunggelenkes mit einer Endoprothese wird ca. 1.500mal im Jahr in Deutschland durchgeführt.

Herkunft und Entwicklung / Hintergrundinformationen: Heutzutage werden ausschließlich moderne 3-Komponenten-Prothesen verwendet. Die wesentliche Entwicklung dieser Prothesen findet mit der Starprothese seit mehr als 15 Jahren durch H. Kofoed aus Kopenhagen statt. Seitdem wurden auch verschiedene andere Modelle entwickelt. Die wohl am meisten verbreiteten Prothesen sind – neben der Starprothese – die Hintegra-Prothese, die Saltoprothese, die Mobility Prothese und die Box-Prothese.

Seit Anfang der 80er Jahre werden die 3-Komponenten-Prothesen eingesetzt. Das Design der Prothesen wurde schrittweise verändert. Die Operationstechnik ist für die verschiedenen Prothesen ähnlich. Unterschiede bestehen in der Vorbereitung des Prothesenlagers im Unterschenkelknochen. Teils wird ein großer zentraler Zapfen verankert (wie bei Salto- und Mobility-Prothese), teils über Nut und Federprinzip (wie bei Star-, Box- und Hintegra-Prothese).

Der Umfang der Vorbereitung des Sprungbeines weist Unterschiede auf. Bei der Star-, Hintegra- und Salto-Taluskomponente werden die Seitenwangen, die mit Innenknöchel und Wadenbein in Kontakt stehen, ersetzt. Bei der Buechels-Papas-, Mobility- und Box-Taluskomponente werden die Seitenwangen nicht ersetzt. Unterschiedlich sind auch die Verankerungszapfen im Talus (Sprungbein).

Über die Ergebnisse der Starprothese gibt ist Erfahrungsberichte über 15 Jahre. Die Prothesenüberlebensrate nach 10 Jahren beträgt 93%, die Prothesenüberlebensrate nach  15 Jahren beträgt 64% (Kofoed). Hierbei sind Veränderungen im Prothesendesign, bzgl. Oberfläche in der Kontaktzone zum Knochen, zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Patienten-abhängigen Faktoren wie Vorgeschichte von Rheuma, Zustand nach Unfällen und Achsabweichungen.

Stationär / Ambulant: Die Operation findet obligatorisch stationär statt. Mit einem stationären Aufenthalt von 1 – 2 Wochen ist zu rechnen. 

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Operation kostet am Beispiel eines gesetzlich Versicherten, inkl. des kompletten stationären Aufenthaltes, 8.414 Euro (Stand Sept. 2010).

Die Krankenkasse / Versicherung zahlt dem Krankenhaus die Fallpauschale von 8.414 Euro (I05Z). Diese beinhaltet sämtliche im Rahmen dieses Eingriffes und des nachfolgenden stationären Aufenthaltes entstehenden Kosten:

  • die präoperative Untersuchung im Krankenhaus,
  • die OP-Saalnutzung, inkl. dem dort arbeitenden OP Personal,
  • die Implantatkosten / Die Implantatkosten betragen 2.100 – 3.400 Euro und werden abgedeckt von dem stationären DRG (Diagnosis Related Grouping),
  • Kosten für  Verbrauchsmaterialien,
  • Kosten für Anästhesist/in nebst Anästhesiepersonal, Pflegepersonal,
  • Hotelleriekosten und alle anderen medizinischen Disziplinen, die während dieser stationären Behandlung hinzugezogen werden.

Das Honorar für den Operateur bei Privatpatienten beträgt ca. 1.500 – 2.500 Euro. Das Honorar für den Anästhesisten zwischen 400 und 600 Euro. Dieses Honorar wird bei Patienten mit einer Wahlarzt- / Belegarzt -Vereinbarung fällig.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für die stationäre Therapie auf. Angestellte Ärzte werden im Rahmen ihres Festgehaltes vom Krankenhaus aus dem DRG bezahlt. Chefärzte, Konsiliarärzte und Belegärzte stellen dem Privatpatienten eine Honorarrechnung für die Operation und den stationären Aufenthalt.

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