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Laparoskopische Entfernung von Eierstockzysten bzw. Ovarialzysten

Einleitung: Bei der laparoskopischen Entfernung von Eierstockzysten / Ovarialzysten handelt es sich um eine Bauchspiegelung und einer minimal-invasiven OP-Technik. Eine Eierstockzyste ist eine Geschwulst, gefüllt mit Flüssigkeit. Die Entfernung der Zysten ist wichtig, um eine sogenannte Tumoraussaat, also Verbreitung, zu verhindern. Die Operation wird durchgeführt von einem Facharzt für Gynäkologie. Es handelt sich um eine Standard-OP.

Symptome, die sich beim Vorhandensein von Eierstockzysten bemerkbar machen, können vielfältig sein. Beispielsweise können Zyklusstörungen, Schmerzen im Unterleib, Übelkeit oder Erbrechen auftreten. Wichtig ist vor der Operation, dass der Facharzt klar feststellt, ob es sich um gutartige oder bösartige Zysten handelt.

Auf den folgenden Seiten erhalten Patientinnen umfangreiche Informationen zum Thema Eierstockzysten / Ovarialzysten und der dazugehörigen Operation.

Eierstockzysten bzw. Ovarialzysten - Definition und Fakten

Operationsname, Definition: Laparoskopische Entfernung von Ovarialzysten (Eierstockzysten) in Bergebeuteltechnik (zur Verhinderung der Tumoraussaat) / Laparoskopische Entfernung von Ovarialzysten bzw. die Laparoskopie ist eine minimal invasive Technik der Bauchspiegelung. Entfernt wird in diesem Fall eine oder mehrere, zumeist wassergefüllte Zysten des Eierstocks.

Facharzt dieser Operation: Bei jedweder Operation ist ein Facharzt für Gynäkologie Teil des Behandlungsteams.

Häufigkeit pro Jahr: Diese Operation ist eine Standardoperation. Sie wird bundesweit tausendfach durchgeführt.

Herkunft und Entwicklung: Die Technik wurde in den 1980er Jahren entwickelt und wird mit der Weiterentwicklung der Instrumente und der Videoketten stetig verbessert.

Stationär / Ambulant: Die Operation wird sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt, aber überwiegend ambulant.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Da die Operation ausschließlich bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt, werden die Kosten von den Krankenversicherungen übernommen. Sie betragen je nach Sachlage durchschnittlich etwa 960 € bis 2.000€.

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