Pflegehilfsmittel für zu Hause
ANZEIGE – Liegt ein Pflegegrad der zu pflegenden Person vor, so werden die Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, wenn kein Pflegegrad vorliegt, haben Personen keinen Anspruch auf die Pflegehilfsmittel. Zu diesen Pflegehilfsmittel zählen unter anderem Verbrauchsprodukte, wie Flächen- und Handdesinfektion, Einmalhandschuhe und Krankenunterlagen. Die oben aufgelisteten Mittel werden als Verbrauchsmittel bezeichnet. Die technischen und wiederverwendbaren Pflegehilfsmittel sind beispielsweise