Natürlich und uralt ist der Wunsch eines jeden Menschen nach ewiger Schönheit. Das Altern ist jedoch ein natürlicher Prozess und ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich ausgeprägt und wird auch unterschiedlich angesehen. Viele Menschen leiden unter dem eigentlich natürlichen Alterungsprozess und unterziehen sich etlicher Schönheitsoperationen. Nasenkorrekturen, Brustvergrößerungen, Liftings und Fettabsaugungen.
Plastische Chirurgie hilft aber nicht nur, um Schönheitsidealen zu entsprechen. Sie kann auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen operieren lassen müssen zu einem lebenswerten Leben verhelfen. Sie rekonstruieren Brüste nach Brustkrebs, helfen Unfallopfern durch wiederholte Operationen Nervenbahnen wieder zusammen zu fügen. Sie helfen Brandopfern durch komplizierte Operationen und korrigieren Kiefer-Lippen-Gaumenspalten. Diese und andere ästhetischen Operationen sind sinnvoll und auch aus medizinischer Sicht oftmals unumgänglich. Die medizinische Notwendigkeit trifft aber eben nicht bei allen Schönheitsoperationen zu.
Eine medizinische Notwendigkeit muss bescheinigt sein
Wann fängt eine medizinisch Notwendigkeit an und wann wird aus dem Wunsch schön zu sein, ein pathologischer Befund? Wann wird aus dem Wunsch, schön zu sein ein pathologischer Befund?
Eine große Nase beispielsweise, die das Erscheinungsbild des Gesichtes schon von Kindheit an stört, kann zu erheblichen Komplexen führen. Wird Sie zu einem psychischem Problem, muss gehandelt werden. Dazu gehört in erster Linie, dass man sich in fachärztliche neurologische oder psychiatrische Behandlung begibt. Können diese Fachärzte auf Dauer durch ihre Therapie nicht den gewünschten Erfolg erzielen, kann eine Schönheitsoperation angestrebt werden, deren Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse theoretisch übernommen werden.
Hierzu bedarf es allerdings eines Attestes des behandelnden Arztes, der die Notwendigkeit einer Operation hinreichend und ausführlich bescheinigt. Ebenso wird auch in den Fällen einer Brust-Op gehandelt, die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall oder nach einer Krebstherapie steht. Bei Brustverkleinerungen und Vergrößerungen ist eine ärztliche Vorbehandlung erforderlich.
Beispiel: Wenn eine Brustverkleinerung angestrebt wird, die seitens eines Orthopäden notwendig ist, da die zu große Brust schon deutliche Veränderungen der Wirbelsäule und Haltungsschäden verursacht hat. Jede Krankenkasse wickelt allerdings jeden Fall grundsätzlich unterschiedlich ab und jede Krankenkasse verfügt über verschiedene Abrechnungssysteme in Fällen einer Kostenübernahme. Deshalb ist die Vorabinformation bei der zuständigen Krankenkasse wichtig, bevor man den Schritt zur Operation wagt.
Die richtige Arztwahl ist entscheidend
Unter den vielen Adressen der plastischen Chirurgen den richtigen zu finden, ist unter Umständen nicht einfach und nimmt einige Zeit in Anspruch, die man sich aber unbedingt vor einer Operation nehmen sollte. Denn eine noch so kleine Schönheitsoperation ist trotzdem ein kleiner operativer Eingriff und sollte nicht unterschätzt werden. Es zählt in erster Linie nicht, dass man sich zu einer Operation entschlossen hat, sondern das Vertrauen zum jeweiligen Chirurgen-Team muss da sein.
In ausgiebigen Beratungsgesprächen können wichtige Fakten erörtert, geklärt und anhand einiger vorheriger Modelle und Vorgehensweisen demonstriert werden. Aufklärung über Spätfolgen inklusive. Denn auch das ist wichtig damit, wenn es zu Komplikationen kommt, auch dementsprechend von beiden Seiten gehandelt werden kann. Wichtige Informationen und Details zu Operationen und Behandlungen findet man unter info-plastische-chirurgie.de.
Statistisch gesehen
Laut einer Umfrage der DGPRÄC 2014 machen ästhetische Operationen etwa 30 Prozent aller Eingriffe aus. 2014 waren das rund 140.000 Operationen. Dazu rechnet man ebenso viele Faltenunterspritzungen mit Botox, Hyaluronsäure, Eigenfett und anderen Präparaten.