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2020-11-27T14:18:21+01:00

In der Patientenaufklärung sollte
über mögliche, verbleibende Beschwerden aufgeklärt werden. Darüber hinaus
sollte
über Einschränkung der Sportfähigkeit, Erfordernisse der Nachbehandlung
(Aufbauprogramm, intensive Übungstherapie), Einschränkung der
Beweglichkeit
nach der Operation und evtl. Folgeeingriffe (Punktion,
Gelenkmobilisation)
aufgeklärt werden. Es bestehen die sogenannten allgemeinen
Operationsrisiken
wie Infektion, Gefäß- Nervenverletzung, Verletzung angrenzender
Strukturen und
Wundheilungsstörungen.

In
aller Regel wird die Operation in einer sogenannten Vollnarkose durchgeführt.
Dabei wird in einigen Fällen ein Beatmungsschlauch in die Luftröhre
eingebracht, in einigen Fällen wird lediglich eine Maske auf den Gaumen
gesetzt. Die Verträglichkeit dieser Narkoseformen ist in aller Regel sehr gut.
Gelegentlich kommt es nach der Operation zu Übelkeit und Kopfschmerz. Bei
manchen Patienten, die einen Beatmungsschlauch in die Luftröhre bekommen haben,
treten nach der Operation kurzfristig Halsschmerzen oder Schluckstörungen auf.
Manchmal wird auch eine Spinalanästhesie durchgeführt. Dort
treten als mögliche Komplikationen Infektionen und nicht vollständige Betäubung
des operierten Beines auf.

Eine
Operation wird verhindert durch Begleiterkrankungen, die eine Narkose
unmöglich
machen. Unzureichende Kooperationsmöglichkeit in der Nachbehandlung
(Alter,
Mitarbeit, Einsichtsfähigkeit) gefährden den Erfolg der Operation und
stellen
gelegentlich eine Kontraindikation dar.
Eine aktuelle Infektion im Bereich des Kniegelenkes muss erst ausgeheilt
sein.

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