Was wäre die Welt ohne Werbeanzeigen?

Viele Dienste im Internet sind heute kostenlos. Viele Verbraucher fragen sich: Wie ist das möglich? Schließlich werden wirklich nützliche Serviceleistungen komplett ohne Entgelt angeboten. Die meisten davon bedeuten für den Anbieter eine Menge Arbeit. Es kann sich dabei doch nicht immer um Leute handeln, die ihre aufwendigen Dienste als Hobby anbieten. Mit diesem Gedanken haben die Leute recht! Viele Dienste werden kostenlos angeboten, weil sie von Werbeanzeigen profitieren. Dabei handelt es sich sehr oft um sehr professionelle Teams, die sich stets besonders nützliche Services einfallen lassen, um möglichst viele Besucher auf ihre Seiten zu locken. Diese Serviceleistungen sind so gut, wie immer kostenlos. Die Anbieter verdienen ihr Geld, indem sie Werbeanzeigen schalten. Die Werbetreibenden bezahlen eine Menge Geld dafür, dass ihre Anzeigen besonders oft gesehen werden. Wichtig ist, dass die Betreiber der Webseiten, auf denen die Anzeigen geschaltet werden, viele Besucher bekommen.

Auf Seiten, die zum Beispiel Beschreibungen von österreichischen Online Casinos kostenlos zur Verfügung stellen, sieht man stets einen Link am Seitenrand mit der Aufschrift „Freispiele ohne Einzahlung Österreich“. Im Idealfall folgen die Besucher diesen Links und die Seite kann weiterhin von den Betreibern der Online Casinos finanziert werden. Die Betreiber der werbenden Seite können ihre Arbeitskräfte bezahlen. Um den Fluss der Besucher aufrecht zu erhalten, versuchen die Betreiber der werbenden Seiten möglichst interessante Beschreibungen zu liefern. Der Endverbraucher bekommt vollkommen gratis nützliche Informationen und alle Seiten sind froh.

Personalisierte Werbung

Führende Unternehmen, wie Google oder Facebook, sammeln alle möglichen Daten von den Nutzern. Dadurch werden interne Profile angelegt und diese Unternehmen wissen, welche Interessen die jeweiligen Nutzer haben. Folglich wissen diese Unternehmen, welche Werbeanzeigen dem jeweiligen Endverbraucher interessant sein könnten. Die Werbetreibenden wenden sich an Google oder Facebook und können dadurch möglichst effektive Werbung schalten. Mit anderen Worten bekommt niemand, der sich für Autos interessiert, Werbung über Gartengeräte aufgetischt. Dadurch können sich die Werbetreibenden eine Menge Geld für unnütze Werbung ersparen.

Privatsphäre und Datenschutz

Viele Endverbraucher sehen durch die Ansammlung von Daten einen enormen Eingriff in die Privatsphäre. Google zum Beispiel speichert jeden Tastenanschlag, kaum zu schweigen von den Suchanfragen der Nutzer. Alle Daten, die einmal in das Internet gelangen, bleiben für immer gespeichert. Es kann nicht selten passieren, dass wenn man einmal einen Suchbegriff in die Suchmaschine eingibt, man unentwegt Werbung zu dem jeweiligen Thema auf den Bildschirm eingeblendet bekommt. Das kann auf Dauer ein wenig lästig werden. Wenn man zum Beispiel auf einem Gemeinschaftscomputer nach einem Weihnachtsgeschenk sucht, kommen immer wieder ähnliche Werbeanzeigen und die Überraschung ist hin. Außerdem möchte man auch im Internet ein wenig Privatsphäre haben möchte nicht immer beobachtet werden.

Einwilligung zur Verwendung von persönlichen Daten

Persönliche Daten können nicht einfach so zu Marketingzwecken verwendet werden. Die Nutzer müssen der Verwendung zustimmen. Meistens geschieht das durch den Nutzungsvertrag der jeweiligen Dienste. Die Endverbraucher lesen sich jedoch nur selten das Kleingedruckte durch und stimmen durch konkludentes Handeln der Datenspeicherung zu. Bei vielen Diensten gibt es keine Möglichkeit die Datenspeicherung abzulehnen. Entweder man möchte den jeweiligen Dienst mit allen Randbedingungen nutzen oder man muss darauf verzichten. Genau an diesem Punkt spalten sich die Meinungen. Die meisten großen Anbieter, wie zum Beispiel Google oder Microsoft können fast als Monopole angesehen werden. Demzufolge hat man die Wahl: Entweder man nutzt einen Computer und das Internet und wird zum gläsernen Bürger oder man muss Wort-wörtlich in der Steinzeit leben. Es gab bereits einen Skandal, der vor Gericht ausgetragen worden ist. Der Kläger hatte die App von Facebook, die ständig als ein Hintergrunddienst aktiv ist, auf dem Smartphone installiert. Dem Kläger sind ständig Werbeanzeigen geschaltet worden, wenn er einfach laut über ein bestimmtes Thema gesprochen hat.