Manchmal lässt es sich trotz guter Pflege nicht verhindern, einen Zahn vollständig oder auch nur teilweise ersetzen lassen zu müssen. Der Patient wird dabei oftmals zur Kasse gebeten. Das kann durchaus sehr teuer werden, da die Zahnmedizin ein breites Spektrum an Versorgungsmöglichkeiten bietet. Von Kronen über Prothesen bis hin zu Implantaten ist für jeden Geldbeutel etwas dabei. Daher ist es kaum verwunderlich, dass man sich rechtzeitig über die eventuell anfallenden Kosten informieren und darauf vorbereiten sollte, da die Krankenkassen nur noch für den gesetzlichen Mindestsatz aufkommen.

Vorsorge zahlt sich aus

Die regelmäßige Zahnprophylaxe hilft dem Zahn, länger gesund zu bleiben. Auch wenn die Behandlung zwischen 60 Euro und 80 Euro kostet, lohnt sich die Investition langfristig. Zudem bezuschussen viele Krankenkassen mittlerweile die Vorsorge in Zusammenhang mit einem Bonussystem.

Bonusheft der Krankenkasse

Wer regelmäßig den Zahnarzt besucht, setzt eine gute Basis für gesunde Zähne. Denn nur so können kleine und große Blessuren rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Für jedes Jahr bekommt der Patient einen Stempel in sein Bonusheft gesetzt. Bei fünf lückenlos aufeinanderfolgenden Kontrollbesuchen erhält der Versicherte eine Erstattung von 20 Prozent über dem Regelsatz, bei 10 Jahren sind es bereits 30 Prozent mehr.

Zahnzusatzversicherungen

Ein Heil-und Kostenplan mit aufwendiger Behandlung kann zu einer kostspieligen Prozedur werden, welche am Ende mehrere Tausend Euro kostet. Hier gilt es, gut versichert zu sein. Um über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus noch zusätzlichen Versicherungsschutz bei den Zahnbehandlungen zu haben, bieten viele Krankenversicherer ebenfalls Zusatzversicherungen in Kooperation an. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ermöglicht eine weitere Reduzierung der Kosten um einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz bei einem monatlich geringen Versicherungsbetrag. Je besser der Schutz sein soll, desto teurer wird die monatliche Police und je eher die Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Beitragssatz. Der Haken einiger Versicherungen ist jedoch, dass sie in den ersten vier Versicherungsjahren nur begrenzte Summen anteilig erstatten.

Vergleichen von Angeboten

Wer sich bei seinem Zahnarzt zwar gut aufgehoben, aber nicht an ihn vertrauensvoll gebunden fühlt, kann seinen Heil- und Kostenplan ebenfalls bei einem weiteren Zahnarzt vorlegen und diesen um ein alternatives Angebot bitten. Auch Kostenrechner im Internet geben eine gute Hilfe, z.B. hier.

Aber auch das Vergleichen verschiedener Behandlungsmethoden und Materialien kann den Eigenanteil minimieren. Der behandelnde Zahnarzt greift auf mehrere Versorgungslösungen zurück und arbeitet gemeinsam mit dem Patienten die für ihn bestmögliche Alternative aus.

Zahnersatz im Ausland

Theoretisch kann auch die zahnärztliche Behandlung im Ausland vorgenommen werden, ohne dass die Bezuschussung durch die Krankenkasse verringert wird. Kritisch sollten jedoch Anreiseaufwendungen, Garantieleistungen sowie Nachuntersuchungen in der Gegenüberstellung der Kostenersparnis betrachtet werden.

Zuschuss für Geringverdienende

Patienten mit einem geringen Einkommen sind bei der Krankenkasse möglicherweise als Härtefälle einzustufen, wodurch sich der Festzuschuss deutlich erhöht. Nachfragen lohnt sich.

Steuerrückerstattung

Nicht vergessen sollte der Patient die Berücksichtigung der gezahlten Zahnarztkosten bei seinem Lohnsteuerjahresausgleich. Dabei hängen die zumutbaren Eigenbelastungen in Prozent vom Bruttoeinkommen von seinem Familienstand ab. Über diese Grenze hinaus können Kosten aber abgesetzt werden und mindern so die Steuerlast. Daher rentiert es sich, das ganze Jahr über die Belege von Ärzten und Apotheken zu sammeln, um im Nachhinein eine weitere „Bezuschussung“ zu dem teuren Zahnersatz zu bekommen.