Leider gibt es trotz des medizinischen Fortschritts immer noch sehr häufig schwierige und riskante Operationseingriffe die mit einem gewissen Risiko verbunden sind. In diesem Zusammenhang kann es mitunter wichtig sein, sich im Vorfeld einer anstehenden Operation oder auch nur ganz allgemein prophylaktisch um eine Patientenverfügung zu kümmern. Die Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich verankert und wurde entwickelt um die Rechte von Patienten in medizinischen Extremfällen schützen. Jeder der eine Patientenverfügung aufsetzen möchte sollte jedoch einige Dinge wissen, die es zu beachten gilt.
Unangenehm aber sinnvoll
Schmerz, Leid und Tod sind Dinge über die man sich ungern Gedanken macht. Trotzdem sollte man sich zumindest einmal konkret mit gewissen Punkten auseinandersetzen, um im Fall der Fälle nicht nur soweit wie möglich selbstbestimmt zu Leben, sondern auch sterben zu können. Selbst wenn der Gedanke an den eigenen Tod meist ein sehr abstrakter Gedanke ist, macht es Sinn grundlegende Fragen zu klären, solange man selber Entscheidungen treffen kann.
In einer Patientenverfügung kann man festhalten, welche medizinischen Behandlungen man in Anspruch nehmen möchte, wenn man selber nicht mehr in der Lage ist sich mitzuteilen. Dabei geht es im Wesentlichen um ganz persönliche Fragen die jeder individuell beantworten muss. Unter anderem geht es in einer solchen Patientenverfügung um Fragen wie:
– Was passiert mit mir im Falle einer unheilbaren Krankheit?
– Was soll passieren wenn ich im Sterben liege?
– Was ist wenn ich für Hirntod erklärt werde?
– Will ich künstlich ernährt / beatmet werden?
– Welche Schmerzmittel bin ich bereit zu nehmen?
Selbstverständlich ist es nicht leicht und auch nicht besonders angenehm sich Gedanken über diese Fragen zu machen. Auch stellen sich die meisten jungen Leute diese Fragen ohnehin nicht. Dennoch ist es auch in jungen Jahren wichtig diese Fragen zu klären.
Neben dem Aspekt der Selbstbestimmtheit kann man mit einer Patientenverfügung auch anderen die Verantwortung nehmen, im Zweifel genau solche Fragen für einen selber entscheiden zu müssen. Dies ist nicht selten besonders schwer für Angehörige, Freunde oder Verwandte, insbesondere dann, wenn diese Themen im Vorhinein nicht ansatzweise besprochen worden sind. Letztlich geht es prinzipiell um die Frage ob man möchte, dass alles medizinisch mögliche versucht wird um einem am Leben zu halten oder ob man sich derartig teils langwierigen und schmerzvollen lebenserhaltenden Maßnahmen lieber nicht ausliefern will.
Individuell und frei
Eine Patientenverfügung gibt einem die Möglichkeit detailliert festzulegen. Welche Maßnahmen im Falle eines Unfalls, einer Krankheit etc. zur Anwendung kommen sollten oder nicht. Die Verfügung kann so verfasst werden wie man es selber möchte, es muss sich dabei nicht an gewisse Formen oder Kriterien gehalten werden, wobei es natürlich einiger grundsätzlicher Angaben bedarf, damit eine Verfügung für gültig erklärt werden kann. Auch eine notarielle Beglaubigung oder ähnliches ist nicht notwendig. Nach aktueller Rechtslage gilt diese individuell formulierbare Patientenverfügung unbegrenzt und in jeder Krankheitsphase. Durch die Patientenverfügung wird also das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen auch in kritischen Situationen erhalten.
Gerade Menschen die es um jeden Preis ablehnen künstlich am Leben gehalten zu werden können sich so mit einer Patientenverfügung rechtlich absichern und somit eine Gewissheit und Sicherheit zumindest in diesem Punkt erlangen. Es macht auf jeden Fall Sinn mit einem Arzt über die Verfügung zu reden und auch mit den engsten Vertrauten über dieses Thema zu reden.