Wer nach einer schweren Operation wochenlang nicht zur Arbeit gehen kann, wird von seiner Krankenkasse finanziell unterstützt. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere für Privatversicherte.

Grundsätzlich wird zwischen zwei leicht verwechselbaren Begriffen unterschieden: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt Krankengeld, die privaten Krankenversicherungen zahlen Krankentagegeld – das wiederum nicht mit dem Krankenhaustagegeld zu verwechseln ist. Krankengeld von der GKV zu erhalten, ist eine relativ unkomplizierte Sache: Sobald ein GKV-Patient länger als sechs Wochen aufgrund der gleichen Erkrankung krankgeschrieben ist, zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn mehr. Die GKV zahlt dann Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoverdientes – und das bis zu 78 Wochen lang. Wer Angst hat, dass diese Lücke zu groß ist, um die laufenden Kosten zuhause zu decken, kann eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen.

Das Krankentagegeld der privaten Versicherungen

Bei den privaten Krankenversicherungen gehört das Krankentagegeld nicht automatisch zum Leistungsumfang. Dies liegt daran, dass nicht alle Versicherten darauf angewiesen sind: Ist ein Beamter über längere Zeit krankgeschrieben, wird der Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall weiterzahlen. Anders sieht es bei Angestellten und Selbständigen aus. Letztere sollten neben dem Verdienstausfall auch laufende Kosten zum Beispiel für die Laden- oder Büromiete im Hinterkopf behalten. Um die sinnvolle Höhe des Krankentagegeldes festzulegen, werden sämtliche Ausgaben für einen Monat zusammengerechnet und dann durch 30 (Tage) geteilt. Dies ist der Tagessatz für das Krankentagegeld, das die private Krankenversicherung bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung zahlen würde. Hier geht es zur Seite mit weiterführenden Informationen zur privaten Krankenversicherung und den vielen Möglichkeiten, die bei einem Vertragsabschluss individuell zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer vereinbart werden können.

Das Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist ein zusätzliches Angebot der Versicherungsgesellschaften, das von privaten und gesetzlich Versicherten angeboten wird. Es sichert eine zusätzliche Summe zu, die bei einem Krankenhausaufenthalt täglich gezahlt wird. Wichtig: Dies gilt nur für medizinisch notwendige stationäre Aufenthalte nach §192 Abs.4 und nicht für selbstgewählte Kuren, Reha-Aufenthalte, Schönheits-OPs, etc. Die Höhe des Tagessatzes kann individuell vereinbart werden. Je höher der Tagessatz, umso höher natürlich auch der Beitrag. Bei dessen Berechnung spielen auch Alter und Gesundheitszustand des Versicherten eine Rolle. Ein junger, gesunder Mensch zahlt wesentlich weniger als ein älterer Mensch mit medizinischer Vorgeschichte, bei dem ein längerer Krankenhausaufenthalt wahrscheinlicher ist.

Ob sich dies lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Dabei ist es sinnvoll, die Angebote diverser Versicherungen sowohl für Krankenhaustagegeld als auch für zusätzliches Krankentagegeld zu vergleichen. Letzteres hat den Vorteil, dass kein stationärer Krankenhausaufenthalt möglich ist, zum Beispiel wenn nach dem Krankenhausaufenthalt einige zusätzliche Wochen Erholung zuhause in Kombination mit ambulanter Reha folgen.

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