Von der einfachen Hausarztpraxis, über ambulant operierende Praxen bis hin zum Krankenhaus unterliegen alle medizinische Einrichtungen strengen Hygienevorschriften. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften stellen hohe Anforderungen an die Einhaltung der detaillierten Hygienemaßnahmen. Ziel ist es, Patienten wie auch Mitarbeiter medizinischer Institutionen vor einer unnötigen Ansteckung zu schützen.

Praxismitarbeiter und Patienten vor Krankheiten bewahren

Viren, Bakterien und zahleiche Keime lauern überall. In medizinischen Einrichtungen treten sie aus verständlichen Gründen gehäuft auf. Vielfach sind diese Keime krankheitserregend. Daher nimmt die sorgfältige Krankenhaushygiene bzw. Praxishygiene einen großen Stellenwert im Schutz der Patienten und Mitarbeiter vor Ansteckungen ein. Gerne nutzen Praxen wie auch Kliniken professionelle Beratungsangebote von externen Dienstleistern oder aber behördliche Schulungen, um optimale Hygienestandards zu erzielen. Im Rahmen einer Hygienestatuserhebung werden Praxisabläufe verbessert, Schwachstellen aufgedeckt und Hygienepläne erstellt. Hilfreich dabei erweist sich etwa eine „UV-Reinigungskontrolle“, die eine mögliche Keimverschleppung aufdeckt.

Kontrolle durch die Behörden

Das Qualitätsmanagement einer jeden medizinischen Einrichtung ist darauf ausgelegt, höchste Hygienestandards einzuhalten. Nur so wird die Patientensicherheit wie auch die Gesundheit der Mitarbeiter gewährt. Die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen wird durch verschiedene Institutionen gewährleistet. Dazu zählen unter anderem das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) oder aber die Gesundheitsämter und die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention). Grundlage ihrer wichtigen Arbeit ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hinzu kommen diverse DIN/EN Normen, Empfehlungen des Robert Koch Instituts oder berufsgenossenschaftliche Vorgaben. Die Überwachung der Praxen und Krankenhäuser erfolgt in der Regel routinemäßig, bei begründetem Verdacht auch unangekündigt. Treten erhebliche patientengefährdende Mängel bei einer Kontrolle auf, drohen ernste Konsequenzen für die Arztpraxen und Krankenhäuser. Die Folgen reichen im schlimmsten Fall bis zu einer Untersagung des Betriebs der medizinischen Einrichtung.

Die Ansprüche der Patienten steigen

Im Laufe der letzten Jahre hat sich die Patientenversorgung vielfach aus dem stationären Bereich in den ambulanten verlagert. Hinzu kommt, dass die Struktur der Patienten ebenfalls Veränderungen unterliegt. Immer mehr immunsupprimierte Menschen oder Träger multiresistenter Keime (MRE) werden hausärztlich, in stationärer Pflege oder ambulant betreut. Die Patienten selbst informieren sich über moderne Medien wie das Internet ausgiebig über die Hintergründe ihrer Krankheit und achten penibel auf Hygienestandards. Damit steigt die Erwartungshaltung der Patienten sowie die ihrer Angehörigen merklich. Im Sinne der Qualitätssicherung stehen also die Praxis- wie auch Krankenhaushygiene immer im Mittelpunkt des Geschehens. Egal ob in der Zahnarzt- oder Dialysepraxis: Hygieneschulungen gehören fest in die regelmäßige Qualifikation des medizinischen Personals.

Fazit: Die deutschen Hygienevorschriften sind umfangreich und detailliert. Sie kommen in allen medizinischen Einrichtungen zum Tragen. Die Praxishygiene bzw. Krankenhaushygiene nimmt eine übergeordnete Rolle im Qualitätsmanagement von Arztpraxen und Kliniken ein. Die Überwachung der gesetzlichen Vorschriften erfolgt u.a.  durch Behörden wie den Öffentlichen Gesundheitsdienst oder die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.