Gesunde Zähne steigern nicht nur die Lebensqualität, sie sind auch ein nicht zu unterschätzender ästhetischer Aspekt, der eine wichtige soziale Funktion erfüllt. Denn ein strahlendes Lächeln, das gesunde, weiße Zähne zeigt, wirkt sympathischer und anziehender auf unsere Umwelt. Die Zähne sollten daher gepflegt werden. Das geht weit über das bloße Putzen der Zähne hinaus. Von Zeit zu Zeit sollten diese auch einer professionellen Kontrolle unterzogen werden. Doch schon beim Gedanken an den Zahnarzt schrecken viele Menschen zurück, da sie Schmerzen befürchten. Dabei bieten die Ärzte in der Regel Betäubungen an, deren Kosten teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Das Gesundheitszentrum goMedus in Berlin erklärt, welche Leistungen das sind.

Müssen Bedingungen erfüllt werden?

Viele Menschen bringen den Besuch beim Zahnarzt mit Schmerzen in Verbindung, was eine starke Angst auslöst, wenn ein Besuch in der Praxis ansteht. Laut Statistik geben 25 Prozent der Deutschen an, dass sie sich vor dem Zahnarzt fürchten, wenn ein größerer Eingriff bevorsteht. 19 Prozent dagegen haben grundsätzlich große Angst vor dem Zahnarztbesuch. Fassen sie doch den Mut, zum Zahnarzt zu gehen, steht von Beginn an die Frage nach einer adäquaten Betäubung im Raum. Diese wird von den meisten Zahnärzten auch angeboten. Dabei stehen zahlreiche Betäubungsmethoden zur Verfügung, von der Spritze zur lokalen Betäubung bis hin zur Vollnarkose. Doch nicht für alle Arten der Betäubung übernehmen die Krankenkassen die Rechnung. Bei einigen Betäubungsformen müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit die Kosten übernommen werden.

Die örtliche Betäubung per Spritze

Die örtliche Betäubung der zu behandelnden Region im Mund ist heutzutage Standard bei den Zahnärzten. Hierbei wird über eine Spritze Schmerzmittel in den Kiefer verabreicht. Da die Zahnärzte für diese Betäubung Spritzen mit äußerst dünnen Nadeln verwenden, ist auch der Einstich nicht sonderlich unangenehm. Bei sehr schmerzempfindlichen Patienten kann die beabsichtigte Stelle des Einstiches zuvor noch mit einem Gel oberflächlich betäubt werden. Die Wirkung des Schmerzmittels entfaltet sich recht schnell, nach einigen Minuten ist in der Regel der zu behandelnde Kiefer einseitig betäubt. Das verabreichte Schmerzmittel ist sehr wirkungsvoll, der Patient spürt von der Behandlung nichts. Die Kosten für die örtliche Betäubung per Spritze zahlt die Krankenkasse.

Lachgas

Die Narkose durch Lachgas bewährt sich bereits seit rund 150 Jahren. Das Gas wird einfach vom Patienten eingeatmet, beruhigt diesen und senkt das Schmerzempfinden. Dabei wirkt das Gas nicht toxisch und verlässt den Körper einfach wieder nach der Behandlung, so dass der Patient danach wieder am Verkehr teilnehmen kann. Während der Narkose mit Lachgas bleiben die Patienten bei Bewusstsein und sind ansprechbar. Unter Lachgas wird das Zeitempfinden zudem beeinflusst, so dass die Behandlung subjektiv schneller vorbei ist. Die Kosten für die Betäubung werden allerdings von der Krankenkasse nicht übernommen. Gängige Preise in Höhe von rund 150 € muss der Patient selbst übernehmen.

Wann wird die Vollnarkose verwendet?

Die Vollnarkose ist die Art der Betäubung, mit der die Behandlung wohl am angenehmsten verläuft, da der Patient während dieser Zeit in einem ruhigen Dämmerschlaf liegt und nichts von der Behandlung spürt. Allerdings kommt diese Art der Betäubung nur zum Einsatz, wenn die Patienten an einem starken Würgereiz leiden, mehrere Zähne gleichzeitig gezogen werden müssen oder der Patient an einer extremen Angst vor dem Zahnarzt leidet. Zudem kommen nicht alle Patienten in den Genuss der Vollnarkose beim Zahnarzt, selbst wenn die eben genannten Punkte zutreffen. Es sei denn, sie sind bereit, die Kosten, die je nach zeitlichem Aufwand bis zu 400 Euro betragen, selbst zu übernehmen.

Bedingungen für die Vollnarkose

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Vollnarkose nur, wenn der Patient geistig behindert ist, wenn eine Unverträglichkeit bezüglich der weiteren Narkosemittel vorliegt oder diese gar nicht wirken. Die Kosten für die Vollnarkose werden zudem bei Kindern unter 12 Jahren übernommen, wenn sie sich weigern, mit dem Arzt zusammenzuarbeiten.