Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 19.000 Menschen durch Behandlungsfehler. Im Vergleich dazu: Im Straßenverkehr verunglücken jedes Jahr „nur“ etwa 4.000 Menschen mit Todesfolge. Damit sterben in deutschen Kliniken aufgrund von Unachtsamkeit und Fehlern etwa fünf Mal so viele Menschen, wie auf der Straße. Die Gründe hierfür können sehr verschieden sein und reichen von der einfachen, leichten Infektion bis hin zur Gabe falscher Medikamente.
Mangelhafte Hygiene, zu wenig Erfahrung, falsche Medikamente
Wie die AOK meldet, könnte wenigstens die Hälfte aller Behandlungsfehler in deutschen Kliniken und Praxen vermieden werden, wenn das behandelnde Personal ein wenig mehr aufpassen würde. So wäre es etwa zwingend notwendig, dass
- Ärzte mehr Routine bekommen
- Medikamente korrekt verordnet werden
- die Planung besser koordiniert wird
- mehr auf die Hygiene (hier insbesondere die Desinfektion der Hände) geachtet wird.
Häufigste Vorfälle in Chirurgie und Orthopädie
Schon lange ist bekannt, dass sich in deutschen Kliniken deutlich mehr Vorfälle ereignen als in einer herkömmlichen Arztpraxis. In der Orthopädie, der Unfall- und Allgemeinchirurgie sowie der Geburtshilfe passieren dabei die meisten Behandlungsfehler. Hauptsächlich sind hier die Behandlung von Knie-, Hüft-, Arm- und Beinbehandlungen betroffen.
Was tun bei einem Behandlungsfehler?
Sehr häufig kommt es vor, dass Patienten feststellen, dass sie einem Behandlungsfehler zum Opfer gefallen sind. Zwar hat man in einem solchen Fall selbstverständlich das Recht, eine Schlichtungsstelle, seine Krankenkasse oder die Haftpflichtversicherung hierüber in Kenntnis zu setzen und eine Prüfung einzuleiten. Doch häufig werden solche Vorwürfe abgewehrt, weshalb nur etwa 30 Prozent aller Behandlungsfehler wirklich bestätigt werden. Wenn es jedoch klar auf der Hand liegt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, hat man selbstverständlich als Patient das Recht auf eine Entschädigung. Allerdings wissen viele nicht, was sie tun können. Hier kann es etwa helfen, sich im Internet mit anderen Betroffenen auszutauschen, wie etwa auf dem Portal gutefrage.net.
Wer sich sicher ist, dass bei ihm ein Behandlungsfehler begangen wurde, der muss drei Dinge nachweisen, nämlich dass:
- er einen Schaden genommen hat
- der Arzt einen Fehler begangen hat
- ein ursächlicher Zusammenhang besteht
Hier steht allerdings der Patient in der Beweislast, nicht etwa der behandelnde Arzt. In jedem Fall sollte der Patient aber wie folgt vorgehen:
- Beratungsstelle aufsuchen, etwa den Patientenschutz e.V.
- Anwalt aufsuchen
- vollständige Behandlungsakte durch Anwalt einholen
- Gedächtnisprotokoll schriftlich festhalten
- Verjährungsfrist beachten
- fachkundiges Gutachten zur Bestätigung eines Behandlungsfehlers einholen
- Verhandlungen mit Haftpflichtversicherer führen
- bei erfolglosen Verhandlungen Klage erheben
Quelle Statistik: http://www.mds-ev.de/media/pdf/MDK_Bericht_Behandlungsfehler_2013.pdf