Sterilisation – Medizinisches Glossar

Der Begriff Sterilisation tritt in der Medizin zweideutig
auf: Zum einen werden unter diesem Namen Verfahren zusammengefashst, die
Gegenstände von jeglichen Mikroorganismen befreien. Diese sind dann, dem
Begriff entsprechend, „steril“. Gleichzeitig werden unter diesem Namen auch
Verfahren zusammengefasst, die zur Unfruchtbarkeit führen. Sterilisierungen von
Männern oder Frauen werden heute zur Empfängnisverhütung und ausschließlich auf
eigenen Wunsch durchgeführt. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts weltweit, noch
danach zu Zeiten des Dritten Reichs und in wenigen Staaten bisweilen noch heute
konnten diese jedoch auch zum Beispiel als strafrechtliche Maßnahme oder gar
zur Unfruchtbarmachung politischer Gegner oder schlicht unerwünschter Menschen verwendet
werden (Zwangssterilisierung). Auch deshalb haftet dem Begriff heute oft noch
etwas Düsteres an, weshalb oftmals lieber die jeweiligen Eingriffe und Methoden
direkt genannt werden.

Keimfrei oder steril? Die Sterilisation von medizinischen
Instrumenten

Bei der Sterilisation werden Gegenstände, in der Praxis
meist medizinische Instrumente, von jeglichen Mikroorganismen wie Bakterien,
Pilzen, Viren befreit. Sie sind anschließend steril. Analog und meist
umgangssprachlich wird auch der Begriff „keimfrei“ verwendet, wobei dieser
nicht ganz korrekt ist: Denn als Keime werden Krankheitserreger, also lebende
bzw. aktive Organismen bezeichnet. Eine Sterilisation hingegen meint die
komplette Befreiung von jeglichen solchen Kleinstorganismen, auch in deren
inaktiven bzw. Ruhezuständen oder Vorstufen (wie zum Beispiel Sporen bei
Pilzen). Sie ist also nicht gleichzusetzen mit einer Desinfektion.

Eine hundertprozentige Sterilisation ist übrigens eher ein
theoretisches Modell: In der Praxis funktioniert dies nicht immer. Faktisch
spielt dies aber keine Rolle: Um eine Übertragung von Krankheiten und Erregern
zu gewährleisten, reicht die medizinische Sterilisation (oder analog zum
Beispiel auch die Sterilisation entsprechend gefährdeter Lebensmittel in der
Nahrungsmittelproduktion) in aller Regel aus. Hierzu gibt es bestimmte
Standards, die eine Maximalkonzentration noch vorhandener Mikroorganismen
definiert.

Geräte zur Sterilisation medizinischer Gegenstände und
Instrumente kommen in Arztpraxen, Laboren und natürlich in Krankenhäusern zum
Einsatz. Neben der Sterilisation selbst muss dabei im Anschluss auch eine
sterile Aufbewahrung gewährleistet werden. Hierzu stehen zum Beispiel spezielle
Sterilisationsfolien sowie Folienschweißgeräte zur Verfügung.

Die Sterilisation selbst kann durch verschiedene Verfahren
erfolgen: Physikalisch oder chemisch. Zu den physikalischen Verfahren zählen
unter anderem thermische Methoden, bei denen der Gegenstand hocherhitzt wird.
Dies kann wiederum trocken (Heißluftsterilisation) als auch nass (Dampfsterilisation)
erfolgen. Weitere physikalische Möglichkeiten umfassen die Sterilisation zum
Beispiel mittels Hochdruck oder Plasma. Bei chemischen Verfahren erfolgt die
Sterilisation durch Hilfe spezieller Stoffe wie Formaldehyd oder Peressigsäure.
Diese Methodik entspricht einer Gassterilisation und soll vor allem bei
thermolabilen, also hitzeempfindlichen Materialien durchgeführt werden. Bei
hitzebeständigen Gegenständen werden in aller Regel physikalische Verfahren
bevorzugt.

Vasektomie: Die Sterilisation zur Empfängnisverhütung

Die zweite Bedeutung der Sterilisation meint die
Unfruchtbarmachung. Somit handelt es sich hierbei grundsätzlich um eine Methode
der sogenannten endgültigen, also in der Regel nicht mehr umkehrbaren
Empfängnisverhütung. An die Einwilligung zu diesem Verfahren werden daher auch
strenge Erfordernisse gestellt. Die Sterilisation selbst kann wiederum durch
verschiedene Methoden erfolgen, wobei in allen Fällen die Samenleiter beim Mann
bzw. die Eileiter bei der Frau durchtrennt oder abgebunden werden.

Beim Mann spricht man meist von einer Vasektomie. Diese kann
ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden, aber auch unter
Vollnarkose. Die Unfruchtbarkeit tritt dann einige Wochen nach dem Eingriff auf
und sollte in jedem Fall überprüft werden. Die Sterilisation der Frau ist
aufwändiger und kann daher nur unter Vollnarkose durchgeführt werden. Mittels
einer Bauchspiegelung werden die Eileiter hier entweder durch Hitze verödet
oder mittels spezieller Clips abgeklemmt. Entsprechend ist der Eingriff bei
Frauen deutlich kostspieliger als bei Männern. Die Krankenkassen haben die
Sterilisation noch bis 2003 bezahlt, inzwischen hängt die Kostenübernahme von
der medizinischen Indikation ab.

Gut zu wissen: Auch die Sterilisation macht nicht in 100%
aller Fälle tatsächlich unfruchtbar. Der Pearl Index, der die Sicherheit von
Verhütungsmethoden statistisch wiedergibt, lieht bei 0,1 bzw. bei bis zu 0,3
bei Frauen. Das bedeutet, das in diesem Fall 1 bis 3 Frauen von 1000 trotz
Sterilisation schwanger werden.

Sterilisation: Nur auf ausdrücklichen Wunsch

Die rechtliche Situation der Unfruchtbarmachung umfasst
strenge Auflagen. Grundsätzlich unterliegt die Sterilisation wie alle
medizinischen Eingriffe der Voraussetzung zur Einwilligung des Patienten bzw.
der Patientin. Bei sogenannten nicht einsichtsfähigen Personen, beispielsweise
solchen, die einen gerichtlichen Vormund haben, darf eine Sterilisation nur
nach sorgfältigster Abwägung und auch dann längst nicht immer durchgeführt
werden. Auch dann darf der Eingriff in Deutschland niemals gegen den Willen
einer betreuten Person erfolgen. Seit 2008 gilt hier außerdem auch in
Deutschland das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von
Menschen mit Behinderung“, das eine Sterilisation auf Grund einer Behinderung rechtskräftig
verbietet.

Ganz allgemein gilt die Sterilisation unabhängig der
jeweiligen Betroffenen als letzte Option der Empfängnisverhütung. Sie wird auch
bei voll einsichtsfähigen Personen nur dann durchgeführt, wenn die
Kinderplanung eindeutig abgeschlossen ist. Als lediglich Alternative zur hormonellen
oder manuellen Empfängnisverhütung darf sie nicht durchgeführt werden.

…oder doch nicht ganz endgültig? Die Refertilisierung

Die Sterilisation gilt als endgültige Verhütungsmethode.
Trotzdem besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit einer Refertilisierung,
also einer erneuten Fruchtbarmachung. Hierbei werden die durchtrennten Samen-
bzw. Eileiter wiederhergestellt. Dies geschieht durch Einsetzen eines kleinen
Röhrchens namens Splint, das die Leiter ersetzt. Allerdings gibt es keine
Garantie darauf, dass dies in allen Fällen gelingt. Zudem stellt die
Refertilisierung selbst einen operativen Eingriff dar, der mit einigen Risiken
verbunden sein kann. Insofern sollte die Aussicht auf Refertilisierung nicht
als selbstverständlich angenommen werden – wer sich für eine Sterilisation
entscheidet, muss damit planen, dass diese dauerhaft ist.