Elektiv – Medizinisches Glossar

Der Begriff „elektiv“ deutet auf die Wahlmöglichkeit hin
(vergleiche Latein „electivus“ = (aus-)wählbar). In der Medizin sind hiermit
entsprechend Behandlungen gemeint, die nicht zwingend notwendig sind – für die
sich aber Patient und Arzt entscheiden. Dabei sind die Grenzen der Definition
fließend: Während die einen nur Eingriffe ohne medizinische Indikation, wie
beispielsweise Schönheitsoperationen, hierzu zählen, meinen andere jegliche
Behandlungsmethoden, die nicht akut notwendig im Sinne von lebensrettend sind. Auch
präventive Eingriffe wie die Elektive Lymphknotendissektion, also die
Entfernung der Lymphknoten zur Vorbeugung einer Krebserkrankung bei
entsprechenden Risikogruppen, werden dem zugerechnet.

Elektive Eingriffe: Besondere Abwägung nötig

Im akuten Notfall besteht keine Frage darüber, ob ein
bestimmter Eingriff durchgeführt wird oder nicht. Bei elektiven Eingriffen ist
dies anders: Hier kann oftmals nicht nur der Zeitpunkt selbst entschieden und
geplant werden, auch die Entscheidung für oder gegen die Behandlung kann den
Betroffenen selbst überlassen sein. Gerade bei medizinisch nicht unmittelbar
notwendigen Operationen sollten mögliche Risiken sowie etwaige Nutzen besonders
sorgfältig und gewissenhaft geprüft werden.

Weitere Bedeutungen des Begriffs elektiv in der Medizin

Neben dem elektiven Eingriff gibt es noch einen weiteren
Fachbegriff, der sich auf die Auswahl bezieht: Auf dem sogenannten
Elektivnährboden können nur ganz spezifische Bakterien, Pilze oder
Krankheitserreger wachsen. Ein solches Nährmedium kann beispielsweise bei der
Entwicklung von Medikamenten eine Rolle spielen oder auch zum Nachweis ganz
bestimmter Erreger genutzt werden.