Eierstockzysten / Ovarialzysten

Eierstockzysten
treten bei Frauen alles andere als selten auf. Dabei müssen allerdings auch
längst nicht alle Zysten auch operativ entfernt werden. Grundsätzlich handelt
es sich bei Eierstock- oder Ovarialzysten um Geschwulste, die mit Flüssigkeit
gefüllt sind. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle sind diese Zysten
gutartig. Es gibt jedoch auch bei gutartigen Zysten einige Gründe, die für eine
Entfernung sprechen. An erster Stelle steht jedoch die genaue Diagnose sowie
eine individuelle Anamnese: Viele Zysten sind so klein, dass sie erst durch die
modernen Ultraschallverfahren von heute erkannt werden können. Wenn sie
symptomfrei bleiben und nicht wachsen, besteht nicht immer unbedingt ein
sofortiger Behandlungsbedarf. Bei größeren Zysten der Ovarien oder bei
Beschwerden wird meist zunächst eine medikamentöse Behandlung mit speziellen
Hormonpräparaten versucht. Wenn sich die Geschwulste hierdurch nicht
zurückbilden, kann eine operative Entfernung notwendig sein. Typische
Beschwerden bei Eierstockzysten umfassen zum Beispiel Unterleibsschmerzen, Zyklusstörungen
oder ausstrahlende Schmerzen unter anderem in den Rückenbereich. Bei akuten,
starken Beschwerden kann auch eine sofortige Operation angeordnet werden.
Übrigens gibt es sehr verschiedene Arten von Zysten, die zum Teil auch auf
bestehende Erkrankungen bzw. Störungen des Hormonsystems (Endometriose,
POC-Syndrom) hindeuten können. Aus diesem Grund muss vor der Behandlung stets
eine genaue Differenzialdiagnose vorgenommen werden.

Operation der Eierstockzysten bzw.
Ovarialzysten

Bringt die medikamentöse
Behandlung nicht den gewünschten Erfolg, bestehen Kontraindikationen (wie
bestimmte Nebenwirkungen) oder handelt es sich um einen Notfall, dann werden
die Zysten in einem minimal-invasiven Eingriff (Labaroskopie) entfernt. Dabei
kommen sogenannte endoskopische Instrumente zum Einsatz, die durch einen
kleinen Einschnitt im Bauchraum eingeführt werden. Mit deren Hilfe kann der
Chirurg nun die Zysten abtrennen und herausnehmen. Wichtig: Liegt eine
hormonelle Erkrankung vor, dann kann diese eventuell auch nach dem operativen
Eingriff eine weitere medikamentöse Behandlung erforderlich machen.