Von Zahnschmerzen und der damit einhergehenden Belastung für das alltägliche Leben sowie die Psyche können viele leidgeplagte Patienten ein Lied singen. Glücklich schätzen kann sich da, wer einen guten Zahnarzt und eine Zahnzusatzversicherung besitzt. Anders, als viele Menschen denken, deckt die gesetzliche Krankenversicherung nämlich nicht alle Kosten für erforderliche Behandlungen ab. Was eine zusätzliche Versicherung bringt, verrät dieser Artikel.

 

Eine Zahnzusatzversicherung braucht man nicht – oder etwa doch?

Zahnarzt schaut in den Mund einer Patientin.

 Viele Menschen verbinden mit dem Zahnarztbesuch unangenehme Erinnerungen. Eine Zahnzusatzversicherung erspart zumindest kostenmäßigen Ärger.

Jahrelang verrichten sie klaglos und unbemerkt ihren Dienst, doch ungesunde, zuckerhaltige Ernährung sowie z.B. Nikotinkonsum und schlechte Mundhygiene können unseren Zähnen so stark zusetzen, dass sie durch Schmerzen den Alltag zur Qual werden lassen. Gut, wer für einen solchen Fall vorgesorgt hat und sich frühzeitig um das Thema „Zahnzusatzversicherung“ gekümmert hat.

Eine solche Police ist sinnvoll, da die gesetzlichen Krankenkassen je nach intendierter Behandlung und Alter des Patienten bei den nachstehenden Anwendungsfällen u.U. nur einen kostenmäßigen Bruchteil begleichen:

  1. Zahnersatz
  2. Zahnvorsorge
  3. Zahnbehandlungen
  4. Kieferorthopädie

Die Leistungen, die eine Zahnzusatzversicherung übernimmt, sind dennoch laut dieser Vergleichsseite höchst unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Tarif. So gibt es einerseits Policen, die zusammen mit dem Anteil der GKV für eine 100-prozentige Kostenabdeckung einstehen, andererseits aber auch solche, die sogar dann zahlen, wenn die GKV nichts übernimmt. Unterschiede gibt es auch beim Alter der Versicherten. Während zum einen jüngere Versicherungsnehmer grundsätzlich von günstigeren Tarifen profitieren können, gibt es zum anderen ebenso Offerten, die ausschließlich auf ältere Menschen zugeschnitten sind.

Was ist das Problem mit der GKV-Regelversorgung beim Zahnersatz?

Viele Patienten und Patientinnen unterliegen selbst in der heutigen Zeit noch dem Irrtum, dass die gesetzliche Krankenversicherung sämtliche Zahnarztbesuche und damit verbundene Behandlungen bezahlt. Das ist insbesondere beim Zahnersatz ein folgenschweres Missverständnis. Maßgeblich ist hier die sogenannte Regelversorgung, die lediglich diejenigen Maßnahmen abdeckt, die am zweckmäßigsten und kosteneffektivsten sind.

Patienten können den üblichen 50%-Anteil bzw. Festkostenzuschuss durch das lückenlose Führen eines Bonusheftes auf 60-65% erhöhen. Allerdings ist das große Problem, dass sich diese Gewissenhaftigkeit nicht positiv auf Behandlungen auswirkt, die über das Maß der Regelversorgung hinausgehen.

Sofern es im konkreten Einzelfall für den Patienten also eine bessere aber teurere Behandlungsmethode gibt, bleibt dieser ohne eine Zahnzusatzversicherung auf hohen, selbst zu tragenden Kosten sitzen. Im Gegensatz zur GKV trägt die Zahnzusatzversicherung zumindest teilweise die tatsächlichen Behandlungskosten.

Wie wertvoll eine Zahnzusatzversicherung sein kann, zeigt sich bei Implantaten, die mit vierstelligen Beträgen zu Buche schlagen und beispielsweise bei dem ebenfalls nicht von der Regelversorgung abgedeckten Einsatz von Vollkeramikkronen, die gegenüber minderwertigen Lösungen erheblich langlebiger sind.

Wie können Patienten eine für sie geeignete Zahnzusatzversicherung finden?

Trotz der genannten Vorteile haben jedoch auch Zahnzusatzversicherungen ihre Grenzen. Sind aktuell schon Behandlungen begonnen oder kürzlich bereits empfohlen worden, verweigert der Großteil der verfügbaren Policen die Kostenerstattung. Gleiches gilt für rein kosmetische Behandlungen an Zähnen.

Was die übrigen Szenarien anbelangt, sollten angehende Zusatzversicherte genauestens die vertraglichen Bedingungen unter die Lupe nehmen. Zu überprüfen sind u.a.:

  • Abgedeckte Bereiche
  • Erstattungsanteil
  • Limits bei der Behandlungsanzahl
  • Höhe der Leistungssummen je nach Laufzeit
  • Veranschlagte Wartezeit

Gängige Stolperfallen sind länger als acht Monate andauernde Sperr- bzw. Wartezeiten nach Vertragsabschluss sowie viel zu geringe Erstattungsanteile. Auch unangemessen niedrige Leistungssummen von beispielsweise unter 3.000 Euro in den ersten vier Jahren sind zu umgehen.

Übrigens: Wer eine Zahnzusatzversicherung hat und die Leistungen beanspruchen möchte, sollte sich vorab über den Ablauf des Erstattungsverfahrens erkundigen. In der Regel muss z.B. zunächst eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden.