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2020-11-27T14:19:03+01:00

LippenkorrekturDas Arzt-Patienten-Gespräch und die Wahl des richtigen
Operateurs:
Voraussetzung für eine qualifizierte und
sichere Operation ist, neben der formellen operativen Facharztanerkennung, eine
Erfahrung in den wesentlichen plastisch-chirurgischen Techniken. Eine ausführliche Anamneseerhebung,
Untersuchung und eine klare Aufklärung sind wesentlicher Bestandteil des
professionellen Arzt-Patienten-Kontakts. Hierbei muss auch die Situation des
Gebisses und Oberkiefers berücksichtigt werden.

Zunächst sollte man sich vergewissern, ob
der Arzt Facharzt für Plastische Chirurgie ist, was eine mindestens
sechsjährige Spezialausbildung voraussetzt. Er sollte nach der
Facharztausbildung über mehrjährige Erfahrung in der rekonstruktiven und ästhetischen
Chirurgie verfügen und auch alternative Behandlungstechniken beherrschen (Dermabrasion,
Laser, Unterspritzung). Der Eingriff sollte in einer angemessen ausgestatteten
Klinik oder Praxisklinik mit den Möglichkeiten der Überwachung und Notfallbehandlung
erfolgen.

Vor allem sollte man sich bei einem Arzt – welchen man wegen einer Lippenkorrektur aufsucht – erfragen, ob er überhaupt die
Technik des Lippen-Lifts kennt, da aufgrund solcher Unkenntnis undifferenziert
nur die unphysiologische und nicht risikolose Unterspritzungsbehandlung
angeboten wird.

Der operierende Arzt sollte Facharzt für
Plastische Chirurgie sein. Bei Fragen des Patienten bezüglich der
Facharztausbildung und der Urkunde sollte es seitens des Arztes nicht zu Irritationen kommen. Auch erhalten Patienten
dazu bei der regional zuständigen Ärztekammer Auskunft.

Informationen für den behandelnden Arzt: Wie bei jeder Operation muss der Arzt sorgfältig
Vorerkrankungen (einschließlich seelischer), Voroperationen, Allergien und
Medikamente erfragen. Blutverdünnende Medikamente (Aspirin, Marcumar) müssen
vor dem Eingriff nicht abgesetzt werden. Werden zusätzlich eine Dermabrasion
oder Laserbehandlung durchgeführt, ist eine Herpesprophylaxe erforderlich.

Tests und Voruntersuchungen: Es sind keine speziellen Voruntersuchungen für die ambulante
Operation in örtlicher Betäubung erforderlich. Bei einem Oberlippelift sollte niemals eine
Blutkonserve erforderlich sein, weshalb kein Grund für eine Eigenblutspende
besteht.

Einzureichende Unterlagen: Vor einem ja nicht zwingend erforderlichen
Eingriff muss eine besonders sorgfältige Aufklärung über die Behandlung,
Alternativen, Folgen und mögliche Risiken und Komplikationen erfolgen. Dies
darf nicht erst am Operationstag geschehen und ist durch ein von Ihnen
unterschriebenes Einwilligungsformular
zu dokumentieren. Ferner ist ein Behandlungsvertrag erforderlich, in welchem
Sie bestätigen, dass Sie darüber informiert sind, dass Krankenkassen die Kosten
nicht übernehmen.

Zusätzlich sollten Sie dem Arzt alle
verfügbaren Vorbefunde und ggf. einen Allergiepass vorlegen. Ein
verantwortungsbewusster Arzt wird Ihnen im Allgemeinen vor der Konsultation vom
Personal einen Fragbogen über Ihre Vorerkrankungen vorlegen und eine
Fotodokumentation durchführen.

Einnahme von Medikamenten: Hier erfolgt sorgfältiges Prüfen und Abwägen durch
den Operateur, welches Medikament ggf. abgesetzt werden muss. In der Regel
können alle Medikamente weiterhin eingenommen werden.

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