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2020-11-27T13:45:44+01:00

FaceliftingDas Arzt-Patienten-Gespräch und die Wahl des richtigen
Operateurs:
Voraussetzung
für eine qualifizierte und sichere Operation ist neben der formellen operativen
Facharztanerkennung eine umfangreiche Erfahrung in allen wesentlichen Techniken
der plastischen Gesichtschirurgie. Wenn nur ein einziges einfaches Behandlungsverfahren als
Patentlösung angepriesen wird, sollte das skeptisch machen und den Verdacht
erregen, dass er nur diese Technik beherrscht. Ein Facelift-Operateur muss sich
vor der Operation am besten in zwei Gesprächen viel Zeit nehmen, um Sie
sorgfältig zu untersuchen und mit Ihnen zu sprechen.

Zunächst sollte man sich vergewissern, ob der Arzt Facharzt für Plastische
Chirurgie ist, was eine mindestens sechsjährige Spezialausbildung voraussetzt. Er sollte nach der Facharztausbildung
über mehrjährige Erfahrung in der rekonstruktiven und ästhetischen
Chirurgie in einer großen Klinik verfügen und seit mehreren Jahren mindestens
30 Facelifts jährlich durchführen. Hierbei sollte er nicht nur eine einzelne
Technik beherrschen. Die Operationszahl
alleine ist somit nur bedingt aussagekräftig, da eine große Anzahl wenig
anspruchsvoller „Minilifts“ noch nichts
über die Qualifikation aussagt auch nachhaltigere Eingriffe durchzuführen.

Der
Eingriff muss in einer angemessenen ausgestatteten Klinik oder Praxisklinik mit
den Möglichkeiten der Überwachung und Notfallbehandlung erfolgen. Der Operateur sollte Facharzt für Plastische Chirurgie sein. Ihre Frage nach
der Facharztausbildung und der Urkunde sollte zu keiner Irritation führen, und
auch die regional zuständige Ärztekammer gibt hierzu Auskunft.

Informationen für den behandelnden Arzt: Wie
bei jeder Operation muss der Arzt sorgfältig Vorerkrankungen (einschließlich
seelischer), Voroperationen, Allergien und Medikamente erfragen. Insbesondere
muss er auch offen über vorherige operative und nichtoperative Behandlungen im
Gesicht informiert werden einschließlich Unterspritzungen. Blutverdünnende
Medikamente (Aspirin) sollten vor dem Eingriff nicht genommen und ggf. nach
Rücksprache mit dem Hausarzt abgesetzt werden.

Tests und Voruntersuchungen: Bei
Gesunden sind keine speziellen Voruntersuchungen für die Operation
erforderlich. Allgemeine Voruntersuchungen (Labor, EKG, Lungenröntgen) werden
bei Eingriffen in Narkose ggf. vom Anästhesisten angefordert. Vor einer
ästhetischen Gesichtsoperation müssen in der Klinik Standartfotografien
angefertigt werden. Bei einem Facelift sollte niemals eine Blutkonserve erforderlich sein, weshalb
kein Grund für eine Eigenblutspende besteht.

Einzureichende Unterlagen: Vor einem ja
nicht zwingend erforderlichen Eingriff muss eine besonders sorgfältige
Aufklärung über die Behandlung, Alternativen, Folgen und mögliche Risiken und
Komplikationen
erfolgen. Dies darf nicht erst am Operationstag geschehen und
ist durch ein von Ihnen unterschriebenes
Einwilligungsformular zu dokumentieren. Entsprechendes gilt für die
Narkose. Ferner ist ein Behandlungsvertrag erforderlich, in welchem Sie
bestätigen, dass Sie darüber informiert sind, dass Krankenkassen die Kosten
nicht übernehmen.

Zusätzlich
sollten Sie dem Arzt alle verfügbaren Vorbefunde und ggf. einen Allergiepass
vorlegen. Ein verantwortungsbewusster Arzt wird Ihnen im Allgemeinen vor der
Konsultation vom Personal eine Fragbogen über Ihre Vorerkrankungen vorlegen.

Einnahme von Medikamenten: Sowohl für
den Plastischen Chirurgen wie auch den Anästhesisten ist es wichtig zu wissen,
welche Medikamente Sie einnehmen. Ganz besonders bedeutsam sind blutverdünnende
Medikamente, wie Aspirin. Wurden diese von einem anderen Arzt verordnet, sollte
mit diesem Rücksprache genommen werden, ob und ab wann vor der Operation sie
abgesetzt werden können. Durch Nikotin
verschlechtert sich die Hautdurchblutung und Raucher sollten mindestens zwei
Wochen vorher damit aufhören. Der Blutdruck sollte gut eingestellt sein, da
Bluthochdruck das Nachblutungsrisiko erhöht.

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