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2020-11-27T14:23:50+01:00

Operationsname, Definition: Krallen- und Hammerzehoperation (Operation nach Hohmann,
Krallenzehkorrektur, Hammerzehkorrektur) / Die Bezeichnung `Hammerzehe` und
`Krallenzehe` werden im Sprachgebrauch nicht immer einheitlich verwendet. Bei
der Hammerzehe steht das
Zehenmittelglied nach oben, das Endglied hammerartig nach unten. Die
Krallenzehe ist im Mittelgelenk krallenartig nach unten gebeugt und im
Zehengrundgelenk stark nach oben gestreckt, so dass die Zehe häufig keinen
Bodenkontakt mehr hat.

Ziel der Operation ist die dauerhafte Korrektur der
Zehenfehlstellung über eine Verkürzung der betroffenen Zehen durch Entfernung
des Grundgliedköpfchens.

Eine Krallen-/Hammerzeh Korrekturoperation
wird bei nicht korrigierbaren sog. fixierten Krallen-/und Hammerzehen
durchgeführt. Die Indikation zur Operation ergibt sich, wenn konservative
Maßnahmen (Schienenbehandlungen und orthopädische Maßschuhe) keinen
ausreichenden Erfolg erbracht haben.

Facharzt dieser Operation: Fachärzte für
Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie und gelegentlich auch Chirurgen
führen Krallen- und Hammerzeh Korrekturoperationen durch.

Häufigkeit pro Jahr: In Deutschland werden pro Jahr
über 100.000 Krallen-/Hammerzeh
Korrekturoperationen durchgeführt. Die Operationen werden bei Bedarf mit
Korrekturoperationen z.B. des 1. Mittelfußknochens bei Hallux valgus
kombiniert.

Herkunft und Entwicklung: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Operation nach
Hohmann entwickelt und modifiziert. Zunächst auch an der Großzehe angewandt,
wurde diese Operationstechnik im Verlauf v.a. an den 2.-4. Zehen verwandt. Seit
vielen Jahrzehnten wird diese Op-Technik nun standardisiert und mit Erfolg
durchgeführt.

Stationär / Ambulant: In der Regel erfolgt die isolierte Krallenzeh/
Hammerzeh Korrekturoperation unter ambulanten Bedingungen. Grundsätzlich ist
bei besonderen Begleiterkrankungen und Kombinationseingriffen im Vorfußbereich,
z.B. bei einer zusätzlichen Hallux valgus Korrektur, eine stationäre Operation
möglich.

Kosten der Operation: Die Operationskosten variieren
deutlich, je nachdem ob die Operation ambulant oder stationär durchgeführt wird
oder ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist. Die Kosten können
bis zu 3.000 € betragen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die gesetzliche und die private
Krankenkasse kommen für die Kosten dieser Operation auf.

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