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2020-11-27T14:29:57+01:00

Harnröhrenverengung – Diagnose und Differenzialdiagnose

Diagnose: Wenn
beim Urologen die o.g. Beschwerden geäußert werden, erfolgt als erste Maßnahme
eine Harnstrahlmessung, bei der objektiv beurteilt werden kann, wie kräftig der
Strahl ist. Anhand des Messergebnisses kann häufig schon die Diagnose der
Striktur gestellt werden. Wichtig sind dann allerdings die Lokalisation der
Engstelle und die Frage, wie lange der verengte Teil der Harnröhre ist, denn
das ist für die weitere Therapie entscheidend. Für diese Frage müssen
Röntgenaufnahmen angefertigt werden, bei denen Kontrastmittel in die Harnröhre
gefüllt wird: Entweder über die Harnröhrenmündung („retrogrades
Cysturethrogramm“), oder es erfolgt zunächst über einen dünnen Katheter die
Füllung der Harnblase. Anschließend werden dann Röntgenaufnahmen während des
Wasserlassens angefertigt („Miktionscysturethrogramm“). Nur selten werden nach
diesen Untersuchungen noch Unklarheiten bestehen, die eine Harnröhrenspiegelung
nötig machen. Wichtig ist dann noch eine Ultraschalluntersuchung der Nieren und
Harnblase, bei der der Harnabfluss aus den Nieren, die Dicke der
Blasenmuskulatur sowie die Restharnmenge nach Miktion beurteilt werden. In
speziellen Fragestellungen kann auch eine Ultraschalluntersuchung der Harnröhre
selbst hilfreich sein.

Differenzialdiagnose: Eine Abgrenzung gegen eine Verengung der Harnröhre
durch die Prostata („BPH“ oder Prostatakarzinom) sowie gegen eine narbige
Verengung der Anastomose nach radikaler Prostatektomie ist durch die o.g.
Untersuchungsmethoden leicht möglich. Ebenso eine neurogene
Blasenentleerungsstörung.

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