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2020-11-27T13:56:44+01:00

Das Arzt-Patienten-Gespräch und die Wahl des richtigen
Operateurs:
Der Patient
erkennt einen erfahrenen und seriösen Operateur daran, dass dieser ihn über
seine individuelle Problematik und Situation umfassend informiert. Der
Operateur muss dem Patienten die konservativen und operativen
Therapiemöglichkeiten
aufzeigen. Er kann daraufhin dem Patienten eine auf ihn
passende und individuelle Empfehlung zu einer oder mehreren Operationstechniken
geben.

Der Patient
sollte den behandelnden Arzt nach der Anzahl der durchgeführten
Schulteroperationen befragen. Erfahrungen mit verschiedenen
Schulteroperationstechniken sind sicherlich hilfreich.

Der
operierende Arzt muss Facharzt für Orthopädie oder Orthopädie und
Unfallchirurgie bzw. Chirurgie sein. Die Mitgliedschaft in einer
Fachgesellschaft wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend erforderlich. Die
Ausbildung in einer spezialisierten Klinik ist hilfreich.

Informationen für den behandelnden Arzt / Tests und Voruntersuchungen: Der
Operateur bzw. Facharzt bespricht mit dem Patienten die Operation. Es werden
alle damit zusammenhängenden Punkte und Fragen geklärt, meist anhand eines
standardisierten Aufklärungsbogens. Dort werden die Vorgeschichte des Patienten
– bspw. Voroperation an der Schulter – und weitere Begleiterkrankungen
abgefragt und besprochen. Auch tauschen sich beide, also Facharzt und Patient,
über die Zeit nach der Operation aus. Hier geht es um eine erfolgreiche
Nachbehandlung nach der Operation. Dem Patienten muss es möglich sein, die
Nachbehandlung entsprechend der Vorgabe des Facharztes durchführen zu
können.

Vor der
Operation werden von der betreffenden Schulter in 2 Ebenen Röntgenbilder
angefertigt oder ein MRT durchgeführt. Zusätzlich ist eine
Operationstauglichkeitsuntersuchung notwendig, diese kann der Patient bspw.
beim Hausarzt anfordern. Die Untersuchung besteht im Allgemeinen aus einer Blutuntersuchung und einem EKG. Eine
Ausweitung der Diagnostik kann bei Patienten mit entsprechenden Vorerkrankungen
im Einzelfall entschieden werden.

Eine Eigenblutspende ist nicht anzuraten.

Einzureichende Unterlagen: Der
Patient muss vor der geplanten Operation eine Operationseinwilligung und eine
Narkoseeinwilligung unterschreiben. Mithilfe eines Fragebogens werden in einem
Gespräch mit dem Narkosearzt Vorerkrankungen und Begleiterkrankungen abgefragt
und notiert.

Einnahme von Medikamenten: Falls
der Patient bereits vor der Operation Medikamente zu sich nimmt, wird er diese
während seines stationären oder ambulanten Aufenthaltes weiter zu sich nehmen.
Sind die Medikamente selten bzw. ausgefallen, sollte der Patient diese selbst
mitbringen. Wichtig ist, dass
frühzeitig vor der Operation blutverdünnende Medikamente oder spezielle
Blutzuckermedikamente abgesetzt oder umgesetzt werden. Das sollte der Patient
mit seinem Hausarzt mindestens zwei Wochen vor der geplanten Operation
besprechen. Der Hausarzt sollte dann auch die Umsetzung oder die Absetzung der
Medikamente überwachen.

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