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2020-11-27T13:38:30+01:00

Erkrankungen, die eine Vollnarkose nicht möglich machen, können dazu führen, dass die Operation nicht durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls ist es in dieser Situation aber möglich, den Eingriff in einer örtlichen Betäubung durchführen zu lassen.

Wie bei allen Operationen kann es auch bei Augenoperationen zu einer postoperativen Entzündung kommen, wenngleich dieses Risiko als sehr gering einzuschätzen ist. Es kann vorkommen, dass trotz erfolgreicher Entfernung der epiretinalen Gliose keine Besserung der Sehkraft eintritt oder diese sich sogar weiter verschlechtert. Die ist insbesondere dann zu befürchten, wenn die Sehkraft bereits vor der Operation sehr schlecht ist, die Erkrankung schon sehr lange besteht und die Verzerrung der Netzhaut bereits ausgeprägt ist. Wenn bereits Ansätze zu einer Linsentrübung („Grauer Star“) bestehen, kann die Linse bei der gleichen Operation gegen eine Kunstlinse ausgetauscht werden. Wird dies nicht getan, kann sich eine Linsentrübung durch die Operation verstärken, so dass dann zu einem späteren Zeitpunkt eine „Graue-Star“-Operation erforderlich wird. Auch eine Netzhautablösung kann als Folge der Operation auftreten und dann einen weiteren operativen Eingriff erforderlich machen.

Der zuständige Narkosearzt wird den Patienten über sein individuelles Narkoserisiko aufklären.

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