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2020-11-27T13:53:26+01:00

Harnleiterspiegelung bzw. Ureterorenoskopie / URS – Nach der Operation (Nachsorge und Rehabilitation)

Ergebnis: Nach ureterorenoskopischer Steintherapie ist das Ziel,
Steinfreiheit zu erreichen.

Die ureterorenoskopische
Abklärung bei Verdacht auf Urotheltumor führt zur definitiven Diagnose (über
Biopsie und Spülzytologie) und ermöglicht das Festlegen einer gegebenenfalls
erforderlichen, weiteren Behandlung (z.
B. operative Entfernung von Niere und
Harnleiter). In besonderen Fällen (Niereninsuffizienz, funktionelle
Einzelniere) kann bei oberflächlichem Tumor eine organerhaltende Therapie durch
Zerstörung des Tumorgewebes, zumeist mit Laser, erreicht werden.

Kontrolltermine: Bei
definitiver Steinsanierung nach dem Eingriff sind keine weiteren Kontrolluntersuchungen
mehr notwendig.

Bei Tumorleiden richten sich weitere Kontrollen oder eine weitere Therapie nach
dem Ausmaß der Tumorerkrankung.

Einschränkungen nach der Operation: Da es
sich bei der Ureterorenoskopie um einen minimalinvasiven Eingriff handelt, ist
eine frühzeitige, volle, körperliche Belastung nach der Operation möglich.
Zumeist ist eine volle „Einsatzfähigkeit“ nach stationärer Entlassung gegeben.
Zur und nach der Operation wird zum Schutz vor Infektion in der Regel ein
Antibiotikum gegeben, das oft mit der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder
abgesetzt werden kann, sofern kein Infekt im Urin vorliegt.

Schmerzen nach der Operation: Selten
treten postoperativ Schmerzen im Bereich der Flanke auf. Diese sind mit den
üblichen Schmerzmitteln gut einstellbar und dauern selten länger als bis zum
ersten postoperativen Tag. Da bei der Operation als Zugang die natürliche
Körperöffnung der Harnröhre genutzt wird, entstehen keine Narben.

Medikamente nach der Operation: Nach
der Operation müssen keine besonderen Medikamente eingenommen werden. Bei
postoperativ nachgewiesenem Harnwegsinfekt kann der behandelnde Urologe
vorübergehend ein Antibiotikum verordnen.

Rehabilitation / Physiotherapie: Eine
Anschlussheilbehandlung oder spezielle Physiotherapie sind nicht notwendig.

Krankschreibung: Die
Krankschreibung erfolgt für die Länge des stationären Aufenthalts und
gegebenenfalls für wenige Tage im Anschluss. Dies entscheidet im Einzelfall der behandelnde
Urologe.

Dauer der Abheilung: In aller Regel kann sich
der Patient nach stationärer Entlassung wieder körperlich belasten und ist somit
schnell wieder arbeitsfähig. Auch sportlicher Aktivität steht, je nach
körperlichem Wohlbefinden, nichts im Wege.

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