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2020-11-27T13:57:33+01:00

Grund und Ziel der Operation: Der häufigste
Grund für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenkes ist der fortgeschrittene
Verschleiß des Gelenkknorpels. Mögliche Ursachen für eine Kniegelenksarthrose
sind unter
anderem: Altersbedingte Abnutzung des Gelenkes, Verletzungen des Kniegelenkes,
Untergang von Knochengewebe im Gelenkbereich (Osteonekrose), genetisch bedingte
Minderqualität des Gelenkknorpels, eine Erkrankung aus dem rheumatischen
Formenkreis, angeborene oder erworbene Achsfehlstellung der unteren Extremität. Das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenkes
sollte erst nach Ausschöpfen bzw. bei mangelnder Erfolgsaussicht von nicht
operativen Maßnahmen durchgeführt werden. Im Röntgenbild muss eine Zerstörung
der Gelenkflächen im Sinne einer fortgeschrittenen Arthrose gesichert sein. Als
objektive Gründe für eine Operation des Kniegelenkes sollen chronischer
Gelenkschmerz, belastungsabhängige Beschwerden im Kniegelenk, ggf. Ruhe- oder
Nachtschmerz und Einschränkung der Gehfähigkeit vorliegen. Die Patienten sind
in aller Regel in ihrer Mobilität im alltäglichen Leben eingeschränkt. Das Ziel
der Operation ist grundsätzlich die Verbesserung der Lebensqualität. Das
primäre Ziel der Operation ist die Schmerzfreiheit und die weitestgehende
Wiederherstellung der Gelenkfunktion. Die Patienten sollen nach der Operation die
Aktivitäten des täglichen Lebens im Wesentlichen beschwerdefrei und im vollen
Umfang altersentsprechend durchführen können.

Heilungschancen: In der wohl größten Studie über
Kniegelenksprothesen weltweit, mit 34.000 Fällen aus dem schwedischen
Knieprothesenregister, wurden 10 Jahre Überlebensraten von Kniegelenksprothesen
bei Kniegelenksarthrose von 97,5% beschrieben. Die Implantation eines
künstlichen Kniegelenkes zählt zu den erfolgreichsten Operationen im Bereich
der orthopädischen Chirurgie. Die Untersuchungen der Standzeiten von
Kniegelenksprothesen zeigen nach 15 Jahren bei 90% noch eine volle Funktion der
Prothesen. Studien über Patienten die zum Zeitpunkt des Kniegelenksersatzes
unter 55 Jahre alt waren, ergaben im Wesentlichen dieselben Ergebnisse wie bei
den 65-jährigen Patienten. Der mögliche Bewegungsumfang eines künstlichen
Kniegelenkes hängt wesentlich von dem Bewegungsumfang vor der Operation wie
auch von der Form und Technik des verwendeten Implantates ab. Mehr als 10% der
Patienten, die ein künstliches Kniegelenk erhalten haben, sind allerdings mit dem Ergebnis
nicht vollständig zufrieden.

Alternativen zur Operation: Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit der konservativen (nicht operativen) Therapie. Diese ist v.a.
bei Therapiebeginn und bei nicht operablen Patienten vorgesehen. Die
konservative Therapie besteht u.a. aus physiotherapeutischen Anwendungen,
externer Kniegelenksstabilisation (Kniegelenksbandage), Gabe von
Schmerzmedikamenten, Injektionsbehandlungen in das Kniegelenk, und
physikalische Therapie (Kälteanwendungen, Elektrotherapie, Akupunktur). Bei
einseitiger Abnutzung des Gelenkes kann eine operative Achskorrektur ggf. in Kombination
mit einer Knorpelregenrationsoperation oder ein sogenanntes halbes Knie
(Hemischlitten) sinnvoll sein.

Vor dem Aufkommen und
Weiterentwicklung der Prothesen war eine Therapiewahl bei Arthrose des
Kniegelenkes die sogenannte Osteotomie (Knochendurchtrennung zur
Achskorrektur). Sie gilt als technisch schwierig und relativ belastend für den
Patienten. Trotzdem hat sie nach wie vor einen Platz bei der Behandlung der
Arthrose, denn sie ermöglicht die Wiederaufnahme einer regelmäßigen sportlichen
oder beruflichen Aktivität. Insbesondere bei jungen und aktiven Patienten lässt
sich so die Implantation eines künstlichen Kniegelenkes hinauszögern. Vor allem
bei einseitig vorliegenden Arthrosen des Kniegelenkes ist grundsätzlich zu
überlegen, ob nicht eine Achskorrektur eine Alternative zur Implantation eines
Kniegelenkes sein könnte. Darüber hinaus gibt es bei einseitiger Arthrose im
Kniegelenk (Innen- oder Außenseite) die Möglichkeit, eine unicondyläre Prothese
zu implantieren (halbes Knie, halber Schlitten, Hemischlitten, unikompartimentelle
Knieprothese). Für die Implantation eines Hemischlittens müssen Patienten
gewissenhaft ausgewählt werden.

Entscheidung für die Implantation einer Knieprothese: Der Arzt sollte zur Kniegelenksersatzoperation
raten, wenn die Patienten in Ihrer Lebensqualität durch Schmerzen oder
Bewegungseinschränkung deutlich eingeschränkt sind. Nach Ausschöpfen der
konservativen Therapie und röntgenologisch nachgewiesener Gelenkzerstörung
sollte der Arzt eine Operation empfehlen. Eine oft über Jahre durchgeführte
Schmerztherapie mit entzündungshemmenden Schmerzmedikamenten kann auf die Dauer
Schädigungen des Verdauungsapparates (Magengeschwür, Darmgeschwür) hervorrufen.
Allerdings sollte mit der Indikation zur Endoprothese auch nicht zu lange gewartet werden. Bereits teilweise eingesteifte Gelenke haben etwas schlechtere Ergebnisse.

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