Im Rahmen der Erstellung der regelmäßig publizierten Medizinischen Statistik der Krankenhäuser (MS) werden alle Behandlungen erfasst und anschließend aufgeführt, die laut der Schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) unter die Kategorie der Hauptbehandlungen fallen. Die Statistiken werden anschließend von dem zur Schweizerischen Eidgenossenschaft gehörenden Bundesamt für Statistik veröffentlicht.

Operationen lassen sich leider oftmals nicht vermeiden

Der Bericht aus dem Jahr 2021 zeigt auf, dass überwiegend Beschwerden in den Bewegungsorganen, im Verdauungstrakt und das Nervensystem betreffende Schmerzen behandelt wurden. Des Weiteren mussten sich im Durchschnitt vier von zehn Patienten, die in einem Hospital vorstellig werden mussten, einem chirurgischen Eingriff unterziehen.

Lediglich bei einem Viertel der angemeldeten Patienten konnten sich die Hauptbehandlungen auf diagnostische bzw. therapeutische Maßnahmen beschränken. Am häufigsten wurden 2021 Operationen im Bereich der Muskeln/Knochen durchgeführt, an dritter Stelle der häufigsten Operationsgründe folgten notwendige Eingriffe mit Bezug zum Verdauungstrakt.

Für medizinische Eingriffe muss man eine Krankenversicherung haben

In der Schweiz gilt das Gesetz, dass jede Person innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts im Land eine Krankenversicherung abschließen muss, wenn die Verweildauer darüber hinaus geht. Heißt, Urlauber sind in der Regel von diesem Gesetz ausgenommen, da diese sich normalerweise nicht so lange in der Schweiz aufhalten. Bei diesen Personen genügt, so lange sie aus einem der EU angehörigen Land stammen, die gewöhnliche Krankenversicherung in der Heimat.

Trotz der Unabhängigkeit der Schweiz ist dies möglich, da hier Sonderregelungen geschaffen und umgesetzt wurden. Lässt man sich allerdings aufgrund beruflicher Veränderungen oder privaten Entwicklungen als Ausländer in der Schweiz nieder, dann muss man sich auch im dortigen Gesundheitssystem anmelden. Andernfalls hat man im Fall der Fälle keinen rechtlichen Anspruch auf eine medizinische Behandlung.

Krankenkassen lassen sich einfach miteinander vergleichen

Die Regel gilt im Übrigen nicht nur für Ausländer, auch die Schweizer selbst müssen sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenversicherung angemeldet haben. Heißt, den Eltern eines Neugeborenen bleibt dieselbe Zeit, um den Nachwuchs fristgerecht zu versichern. In der Schweiz ist es so, dass jeder Mensch als Einzelner versichert sein muss. Des Weiteren ist es in der Schweiz üblich, dass die monatlichen Beiträge, die an den Krankenversicherer bezahlt werden müssen, aus Prämien und Franchise bestehen.

Die Prämie ist so zu sagen der vom Versorger fixe Betrag, welcher bezahlt werden muss. Die Franchise ist ein individuell kalkulierter Selbstkostenanteil, welcher zusätzlich an die Krankenkasse abgeführt wird. Je höher man selbst die Franchise festlegt, desto geringer kann die Prämie ausfallen. Die Höhe der Prämien ist unter anderem abhängig davon, in welchem Kanton man sich versichern möchte.

Unterschiede können sich dann selbstverständlich ebenfalls auch von Krankenversicherung zu Krankenversicherung deutlich machen. Nutzt man den PrimApp Rechner, dann kann man alle Anbieter und deren Konditionen unter den verschiedensten Ausgangssituationen miteinander vergleichen. Deshalb ist die PrimApp bei der Suche nach einer idealen Krankenversicherung empfehlenswert.