Cialis ist ein Medikament mit dem Wirkstoff Tadalafil in einer Dosierung zwischen 2.5 und 20 Milligramm. Der Wirkstoff ist verschreibungspflichtig und wird gegen erektile Dysfunktion (Erektionsstörungen) und bei benignem Prostatasyndrom (gutartige Prostatavergrößerung mit Blasenentleerungsstörungen) eingesetzt. Das Arzneimittel Cialis ist seit Juni 2014 erstattungsfähig, dies jedoch ausnahmslos zu Behandlung des benignen Prostatasyndroms.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Cialis ist ein relativ teures Medikament, die Kosten pro Quartal belaufen sich auf ca. 270,- Euro. Alle Krankenkassen müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten, das bedeutet, dass im Interesse aller Versicherten nach Möglichkeit gespart wird. Es gibt bei vielen Medikamenten teure Original-Präparate und gleichzeitig Generika (Nachahmer-Präparate), die wesentlich billiger sind.

Wenn die Behandlung mit Generika bei einer Erkrankung, die gleich guten Heilungs-Ergebnisse erzielen kann, wie die Behandlung mit dem teuren Original-Präparat, muss Generika eingesetzt werden. Es ist genau festgelegt, wo teure Medikamente verordnet werden dürfen und wo die günstigeren Varianten verschrieben werden müssen.

Im Fall von Cialis gibt es keinen Wirkstoff, der bei benignem Prostatasyndrom gleich gut wirkt – also hat ein Patient bei dieser Erkrankung Anspruch auf Cialis und die Kasse muss die Kosten übernehmen. Aber ausschließlich dann, wenn das benigne Prostatasyndrom von einem Arzt diagnostisch gesichert wurde. Es müssen also nachweislich medizinische Gründe für die Verschreibung von Cialis vorliegen.

Es kommt oft vor, dass die Krankenkasse genauer nachfragt: im Ernstfall müssen die hohen Verordnungskosten vom Arzt in einem Prüfverfahren auf den Patienten bezogen ausreichend begründet werden. Wenn der Arzt seine Verschreibung nicht ausreichend begründen kann, muss er der Kasse die entstandenen Kosten erstatten.

Angesichts dieses Hintergrunds kann sich manch ein aufgeweckter Patient den Versuch sparen, sich Cialis beim Wochenend- oder Notdienst zu erschleichen – kaum ein Arzt wird bereit sein, Cialis ohne gesicherte Diagnose zu verschreiben, da ihm daraus jede Menge Unannehmlichkeiten entstehen könnten. Überdies verstößt die Verordnung von starken Medikamenten ohne genaue Prüfung der Indikation (Notwendigkeit) gegen die ärztlichen Behandlungs-Grundsätze.

Cialis zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion muss weiterhin selbst bezahlt werden

Auch ein Patient mit erektiler Dysfunktion hat selbstverständlich einen Anspruch auf ärztliche Behandlung und Medikamente. Die Krankenkassen übernehmen aber die hohen Kosten für Cialis nicht, da billigere Generika zur Verfügung stehen, die genauso gut wirken können. Hier wird statt mit Cialis (Wirkstoff Tadalafil aus der Wirkstoffgruppe Phosphodiesterase (PDE)-5-Hemmer) ein preisgünstiges Generika mit einem Wirkstoff aus der Gruppe der Alpha-Adrenozeptor-Antagonisten eingesetzt und von der Krankenkasse bezahlt.

Speziell Cialis gilt bei erektiler Dysfunktion als „Lifestyle-Arzneimittel“, das weiterhin nicht verordnungsfähig ist. Unsere geltenden Arzneimittel-Richtlinien legen fest, welche Arzneimittel unbedingt notwendig sind und welche nur der Erhöhung der Lebensqualität (Verbesserung des Lifestyles) dienen. So fallen unter den Begriff „Lifestyle-Arzneimittel“ zum Beispiel Medikamente zur Appetitzügelung, Gewichtsreduktion oder Regulierung des Körpergewichts, zur Raucherentwöhnung, Potenzsteigerung oder auch Haarwuchsmittel.

Nun liegt ein neuer Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vor: In der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wurde die Verordnung von Medikamenten, die gleichzeitig auch als „Lifestyle-Arzneimittel“ eingesetzt werden können, neu geregelt. Wird Cialis bei nachgewiesenem benignem Prostatasyndrom eingesetzt, darf es auf Kassenrezept verordnet werden und wird bezahlt. Bei Erektionsstörungen kann der Patient Cialis auch bekommen, aber auf (Selbstzahler-)Privatrezept. Verschreibungspflichtig bleibt Cialis in beiden Fällen.

Cialis nur unter ärztlicher Kontrolle einnehmen!

In manchen Fällen kann die Einnahme von Cialis zu starken Nebenwirkungen führen oder gar lebensgefährlich sein. Möglich sind allergische Reaktionen, es kann zu massiven Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen. Bei vorhandenen Durchblutungsstörungen am Auge kann der Wirkstoff die Sehkraft verschlechtern und im schlimmsten Fall zum totalen Sehkraftverlust führen.

Bei Herz- und Kreislauferkrankungen ist große Vorsicht geboten: Cialis darf nur in mehrmonatigem Abstand zu einem vorhergegangen Herzinfarkt oder Schlaganfall eingenommen werden, sonst ist die Einnahme unter Umständen lebensgefährlich. Das Gleiche gilt bei Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und Angina pectoris (Herzenge) oder Herzschwäche (Herzinsuffizienz Schweregrad II oder höher).

PDF zum Download: Kassenärztliche Vereinigung

Bildquellangabe: HealthExpress