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2020-11-27T14:21:43+01:00

Aufklärung über die Risiken: In der Patientenaufklärung
sollte über eine mögliche verbleibende Instabilität aufgeklärt werden. Darüber
hinaus sollte über Einschränkung der Sportfähigkeit, Erfordernisse der
Nachbehandlung (Aufbauprogramm, intensive Übungstherapie), Verletzung eines
Nervs im Bereich der Innenseite des Kniegelenkes, Einschränkung der
Beweglichkeit nach der Operation und evtl. Folgeeingriffe (Punktion,
Gelenkmobilisation) aufgeklärt werden. Es bestehen die sogenannten allgemeinen
Operationsrisiken wie Infektion, Gefäß?Nervenverletzung, Verletzung angrenzender
Strukturen und Wundheilungsstörungen.

Die
Operation
kann in Vollnarkose oder Spinalanästhesie durchgeführt werden. Beide Narkoseformen haben Vor- und Nachteile bzw. sind mit Risiken verbunden (abhängig von der Art der Operation / der Erfahrung des Anästhesisten etc.). Diesbezüglich wird der Narkosearzt im persönlichen Gespräch aufklären.

Eine Operation wird verhindert durch Begleiterkrankungen, die eine Narkose
unmöglich machen. Darüber hinaus ist eine erhebliche Arthrose des Kniegelenkes
eine sogenannte Kontraindikation. Unzureichende Kooperationsmöglichkeit in der
Nachbehandlung (Alter, Mitarbeit, Einsichtsfähigkeit) gefährden den Erfolg der
Operation und stellen gelegentlich eine Kontraindikation dar. Eine aktuelle
Infektion im Bereich des Kniegelenkes muss erst ausgeheilt sein (siehe auch » nach der Operation zur Einbringung der Kreuzbandplastik).

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