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2020-11-28T03:09:39+01:00

Wahl des richtigen Operateurs

Zur Erzielung eines
zufriedenstellenden Behandlungsergebnisses ist die Wahl eines geeigneten
zahnmedizinischen Facharztes sehr wichtig. Vor allem sollte darauf geachtet
werden, dass der Facharzt für Zahnmedizin hinsichtlich des durchzuführenden
Eingriffes ausreichende Erfahrungen und Qualifikationen aufweisen kann.
Fachärzte mit Zusatzausbildungen, in der Oral- und MKG-Chirurgie oder einem Master
of Science
der oralen Implantologie bringen die geforderten
Qualifikationen mit, um eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose durchzuführen.

Um Komplikationen während des
Heilungsverlaufes vorzubeugen, sollten Patienten außerdem Wert auf ein
hygienisch einwandfreies Behandlungsumfeld legen.

Tests und Voruntersuchungen /
Informationen für den behandelnden Arzt

Im Vorfeld einer Zahnbehandlung unter
Vollnarkose erfragt der behandelnde Facharzt zunächst wichtige Eckdaten. Hierzu
zählen beispielsweise Art der vorliegenden Beschwerden, mögliche
Vorerkrankungen sowie etwaige frühere zahnmedizinische Behandlungen unter Vollnarkose.
Dem Patientengespräch schließt sich eine ausführliche zahnmedizinische
Untersuchung an. Auf Grundlage von Gespräch und Untersuchung kann der Facharzt
dann erforderliche Behandlungsschritte vorstellen. Gerade für Angstpatienten
sind persönliche Termine mit dem behandelnden Zahnarzt wichtig, um Vertrauen
aufzubauen und Ängste zu überwinden.

Einzureichende Unterlagen / Einnahme
von Medikamenten

Ob vor einer Zahnbehandlung unter
Vollnarkose Unterlagen einzureichen sind, ist von individueller Beschwerdelage
und weiteren Patientendaten abhängig. Der behandelnde Facharzt informiert seine
Patienten daher immer individuell. Bekannte Unverträglichkeiten (wie vor allem
gegen Narkosemittel) sind dem Facharzt im Vorfeld mitzuteilen, um das
Komplikationsrisiko während des Eingriffes zu minimieren. Auch die Einnahme
einiger Medikamente (wie etwa solche mit blutverdünnender Wirkung) kann sich
negativ auf Behandlungs- und Heilungsverlauf auswirken und sollte dem Facharzt
daher mitgeteilt werden.

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