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2020-11-27T15:33:06+01:00

Dauer der Heilung: Gesellschaftsfähigkeit ist i.d.R. nach 2 Wochen gegeben. Noch bestehende Schwellungen gehen in den folgenden Wochen und Monaten zurück. Die weitere Heilung kann sich u.U. über 1-2 Jahre erstrecken.

Einschränkungen nach der OP: Nach der Operation ist körperliche Schonung angezeigt. Aktivitäten, die zusätzliche Schwellungen provozieren, sind zu vermeiden. Die Gesellschaftsfähigkeit ist i.d.R. nach 2 Wochen erreicht. Körperliche Belastungen und Sport sollen für mind. 6 Wochen unterlassen werden. Die Empfehlungen des Operateurs sind zu beachten. Sensibilität und Nasenatmung können OP- und Schwellungsbedingt eingeschränkt sein.

Krankschreibung: Die Möglichkeit zur Ausstellung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) besteht nur bei Anerkennung einer Erkrankung im Sinne des Sozialgesetzbuches durch die Versicherungsträger. Liegt eine solche Anerkennung nicht vor, z.B. bei ästhetischen Korrekturen, muss der Patient seine Ausfallzeit selbst regeln, z.B. entsprechende Urlaubszeiten einsetzen.

Narben: Narben entstehen entsprechend der Zugangsschnitte im inneren Naseneingang und sind damit von außen nicht sichtbar. Äußere Narben entstehen z.B. bei Verwendung eines offenen Zuganges am Nasensteg, Resektionen an der Basis der Nasenflügel oder Hautresektionen. An der Nase verheilen diese bei entsprechender Technik und Heilung in der Regel so gut, dass auch sie praktisch nicht sichtbar sind.

Ergebnis: Falsches Verhalten des Patienten kann das Operationsergebnis gefährden. Die ärztlichen Verhaltensregeln sind daher zu befolgen. Das Ergebnis wird im Laufe der Abschwellung immer deutlicher erkennbar. Bis zur abschließenden Beurteilbarkeit können u.U. mehrere Monate vergehen.

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