Operationsname, Definition: Facelift / Als
Facelift oder Gesichtsstraffung bezeichnet man verschiedene Operationstechniken
zur Straffung des Gesichts und Halses. Im engeren Sinne umfasst ein Facelift
die ästhetische Korrektur zwischen den Augen und dem Unterkiefer meist unter
Einschluss des Halses. Manchmal wird
auch eine Straffung der Stirn und Brauen als „oberes Facelift“
bezeichnet. Das offene und heute meist
endoskopische Stirnlift stellt aber eine prinzipiell andere Operation dar, die
aber durchaus häufig mit einem Facelift kombiniert wird.
Da Alter keine Krankheit ist, erfolgt der Eingriff meist bei völlig gesunden
Menschen, die zur Verbesserung ihrer Lebensqualität eine Angleichung ihres
Erscheinungsbildes mit ihrem Selbstwertempfinden wünschen, das bedeutet eine
frischere, positivere und in zweiter
Linie etwas jünger Ausstrahlung wünschen. Da die Lebenserwartung bei
körperlichem Wohlbefinden immer mehr steigt, betrifft dies eine zunehmende
Anzahl von Menschen, deren sozialer Aktivitätsgrad nicht ihrem Aussehen
entspricht. Sehr viel seltener aber ebenfalls zunehmend kann Patienten nach
massiver Gewichtsreduktion (bariatrische Chirurgie) und auch bei
Gesichtslähmung (Fazialisparese) und seltenen genetischen Erkrankungen hierdurch
geholfen werden.
Facharzt dieser Operation: Facharzt
für Plastische und Ästhetische Chirurgie, teilweise auch von Fachärzten für
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Um eine angemessene Beratung zu
gewährleisten, sollte der Arzt sowohl in nichtoperativen (Unterspritzungen,
Laser etc.) als auch verschiedenen chirurgischen Techniken bewandert sein und
die Anatomie kennen, da sonst die Gefahr besteht, dass nicht die angemessene
Problemlösung vorgeschlagen wird. Bei mangelnder Fachausbildung ist das Facelift
durchaus eine riskante Operation.
Häufigkeit pro Jahr: Genaue Statistiken
über die Häufigkeit von Faceliftoperation in Deutschland sind nicht
verfügbar. Eine unzuverlässige Zahl aus
dem Jahre 2003 geht von 2400 Facelifts pro Jahr aus. Dem gegenüber wurden nach
einer Statistik der US-amerikanischen Fachgesellschaft der Plastischen
Chirurgen in den USA 2008 112.933 Facelifts durchgeführt.
Herkunft und Entwicklung: Das erste
Facelift, bei dem nur Haut weg geschnitten wurde, wurde wohl von Holländer 1901
beschrieben. Erich Lexer kombinierte dies dann erstmals mit der zusätzlichen Präparation und Hautablösung
weiter zur Mitte hin, um die Gesichtshaut verschieben zu können, worauf alle
späteren Techniken zurückgehen. In den 1960er bzw. 1970er Jahren erkannte man
zunehmend, dass für ein sicheres, anhaltendes und natürliches Resultat eine
Präparation in der Tiefe unter dem flachen Halsmuskel (Platysma) und dem
Stützgewebe (SMAS = superficial musculo aponeurotic system bzw. oberflächliche
Bindegewebsschicht) einer einfachen Hautspannung überlegen ist. In den 1980
Jahren kamen vor allem für jüngere Patienten Techniken hinzu, welche die
Gesichtsweichteile direkt auf dem Gesichtsschädel verschieben („subperiostal“),
und ab den 1990er Jahren stehen hierfür auch endoskopische Methoden zur Verfügung, die sichtbare Hautschnitte vermeiden, aber wenig bei einer
gleichzeitigen Halserschlaffung erreichen.
Von
einer einfachen Hautspannungsoperation hat sich „das“ Facelift also zu einem Spektrum differenzierter,
rekonstruktiver Eingriffe entwickelt, welche erlauben eine individuelle,
nachhaltige und natürliche Verjüngung des Gesichtes und Halses zu erzielen.
Allerdings sind immer noch veraltete Techniken bzw. simple erscheinende
Techniken in Anwendung, welche von manchen Operateuren für alle ihre Fälle
eingesetzt werden.
Stationär / Ambulant: Je nach Wunsch
und Ausdehnung des Eingriffs kann die Operation in Vollnarkose oder auch in
örtlicher Betäubung und Dämmerschlaf durchgeführt werden, wobei wegen der im
Allgemeinen eingelegten Drainagen und der anschließenden Schwellung im
allgemeinen ein zweitägiger stationärer Aufenthalt empfohlen wird. Bei
ambulanter Operation muss eine Erreichbarkeit der Klinik und des Arztes für 24
Stunden gewährleistet sein.
Kosten der Operation: Die reinen
Operationskosten (inkl. MWSt.) liegen zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Hinzu
kommen ggf. die Narkosekosten und die stationären Betreuungskosten.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Bis auf ganz seltene Ausnahmen
übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten nicht. Dies trifft im Falle
behandlungsbedürftiger Komplikationen mit Krankheitswert auch für deren
Folgekosten zu, wogegen man sich aber gesondert versichern kann.