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2020-11-27T14:41:46+01:00

Grund und Ziel der Operation: Beim Cholesteatom stehen die
schleichende Verschlechterung des Hörvermögens und die Sekretion des erkrankten
Ohres häufig im Vordergrund der Beschwerden. Beweggründe zur Operation sind
daher primär die Beseitigung der Schwerhörigkeit und die Behandlung der
Ohrsekretation. Unbehandelt heilen Cholesteatome nicht, sondern sie schreiten
stetig fort. Daher besteht hier keine echte Alternative zur Operation.
Konservative Maßnahmen zur Therapie des Cholesteatoms können nur vorübergehend
Linderung der Beschwerden verschaffen. Unbehandelte Cholesteatome schreiten
fort und führen zu schweren Defekten, beispielsweise Gesichtslähmungen oder
Hirnhautentzündung. Aufgrund der Komplikationen und des sicheren Fortschreitens
ohne Therapie wird der behandelnde Arzt in jedem Fall zu einer operativen
Versorgung des Cholesteatoms raten.

Alternativen zu dieser Operation: Die Alternative zur Operation besteht lediglich in
einem Kupieren der Symptome, beispielsweise durch eine antibiotische Therapie
des Mittelohres. Hierdurch kann die Krankheit nur aufgehalten, jedoch nicht
geheilt werden. In seltenen Fällen, beispielsweise bei schwerer anderer
Grundkrankheit oder sehr hohem Lebensalter, wird aufgrund des langsamen
Fortschreitens der Krankheit die Operation zurückgestellt oder nicht empfohlen.

Heilungschancen: Die Heilungschancen bei Operationen sind
ausgesprochen gut. Bedingung ist, dass die plattenepithelialen Anteile aus dem
Bereich des Mittelohrs komplett entfernt werden. Ein weiteres Ziel der Operation
sind Hörerhalt und gegebenenfalls Rekonstruktion der zerstörten Anteile des
Mittelohres. Weiterhin liegen in unmittelbarer Nähe der Perlgeschwulst häufig lebenswichtige
Organe (Innenohr, Gehirn), daher wird die Perlgeschwulst nicht mit
Sicherheitsabstand entfernt, sondern die Nachbarstrukturen, wenn möglich,
geschont. Wenn hierbei eine komplette Entfernung der Perlgeschwulst nicht sicher
konstatiert werden kann, wird der behandelnde Arzt raten, nach Ablauf von
beispielsweise einem Jahr eine erneute Operation des Ohres im Sinne einer
Nachschau zu empfehlen (Second-look-Operation), um dabei eventuell verbliebene
Restanteile des Cholesteatoms dann zu beseitigen.

Entscheidung für die Operation: Der behandelnde Arzt rät in der Regel zur
Durchführung der Operation, sobald die Diagnose Cholesteatom festgestellt
wurde.

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