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2020-11-27T15:07:44+01:00

OhrenkorrekturErgebnis: Nach der Operation sollten eine
unauffällige zarte Narbe auf der Ohrrückseite verbleiben und die Ohren in einem
normalen Winkel symmetrisch vom Kopf abstehen. Eine Überkorrektur mit eng
anliegenden Ohren ist ebenfalls zu vermeiden, wie eine nicht ausreichende
Korrektur. Bei einseitig abstehendem Ohr sollte möglichst ein symmetrisches
Ergebnis erreicht werden.

Kontrolltermine: Arzttermine erfolgen nach 1 Woche zur
Abnahme des Kopfverbandes mit Fadenzug, dann nach weiteren 3 Wochen mit Beendigung
des Stirnbandtragens zur Nacht. Ein letzter Kontrolltermin erfolgt in der Regel
nach 6 Monaten.

Einschränkungen nach der Operation: Es bestehen in der Regel keine
Einschränkungen nach der Operation. Das Schlafen auf der Kopf-Seite ist
unmittelbar nach der Operation erlaubt.

Schmerzen und Narben nach der Operation:
Im Allgemeinen verspüren Patientinnen bzw. Patienten keine oder wenig Schmerzen. Sollten Schmerzen spürbar sein, so wird der Patient in den ersten Tagen nach der OP mit leichten Schmerzmitteln versorgt. Es kann eine ca. 3 cm lange Narbe (strichförmig) hinter dem Ohr verbleiben. Hier sind rückfettende Cremes für eine regelmäßige Narbenpflege sehr hilfreich.

Medikamente nach der Operation: Eine spezifische Medikamenteneinnahme
nach einer Otoplastik bzw. Ohrenkorrektur besteht nicht. Im Allgemeinen erfolgt Gabe von leichten Schmerzmitteln für
wenige Tage.

Rehabilitation / Physiotherapie: Nach Ohrenkorrekturen sind keine Reha-Maßnahmen durchzuführen.

Dauer der Abheilung: Spätestens nach einer Woche sollten weitgehend wieder alle körperlichen Aktivitäten möglich sein. Bei Mannschafts- oder Kampfsportarten gibt es Einschränkungen, diese sollten für etwa 4 Wochen vermieden werden.

Krankschreibung: Eine Krankschreibung nach
einer ästhetisch-chirurgischen Operation ist nicht erlaubt. Daher ist bei Berufstätigen die Einreichung von Urlaub (etwa 1 Woche) empfehlenswert. Bei Kindern wird eine 1-wöchige Abwesenheit
vom Kindergarten bzw. von der Schule angeraten.

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