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2020-11-27T15:04:06+01:00

Grund und Ziel der Operation: Der Beweggrund bzw. das Ziel der Operation ist abhängig von der zu Grunde liegenden Krankheit. Bei gutartigen Tumoren müssen diese vollständig und sicher im Gesunden entfernt werden, es kann aber Speicheldrüsengewebe verbleiben. Daher wird bei gutartigen Tumoren in der Ohrspeicheldrüse eine laterale oder partielle Parotidektomie durchgeführt. Bei gutartigen Tumoren, die unterhalb des Gesichtsnervs liegen, muss eine totale Parotidektomie erfolgen. Bei bösartigen Tumoren müssen unter Umständen Nachbarstrukturen und weitere Strukturen entfernt werden. Im Bereich der Unterkieferspeicheldrüse wird bei Tumoren die Drüse vollständig entfernt. Würde die Operation bei gutartigen Tumoren der Speicheldrüse nicht erfolgen, wüchsen diese weiter. Teilweise kann auch eine Umwandlung in einen bösartigen Tumor erfolgen. Die Voraussetzungen für die Entfernung des gutartigen Tumors verschlechtern sich mit der zunehmenden Größe.

Die Therapie der Speicheldrüsentumoren ist praktisch immer chirurgisch. Hierbei sollten gutartige Tumoren unbedingt vollständig entfernt werden, denn der häufigste gutartige Tumor, das sogenannte pleomorphe Adenom, neigt zum Wiederauftreten (Rezidiv). Dies ist auf Grund der anatomischen Nähe zum Gesichtsnerv problematisch, da erneute Operationen oft eine Gesichtsnervenschädigung hervorrufen. Bei vollständiger Operation eines gutartigen Tumors der Speicheldrüsen sind die Heilungschancen sehr gut. Bösartige Tumoren erfordern meist ausgedehntere Operationen. Außerdem erfordern sie unter Umständen eine postoperative Nachbestrahlung. Bei Befall des Gesichtsnervs sollte eine operative Rehabilitation des Gesichtsnervs mit verschiedenen Techniken erfolgen.

Heilungschancen: Bei der Entfernung von gutartigen Tumoren der Speicheldrüsen sind die Heilungschancen ausgezeichnet. Bei bösartigen Tumoren können die Heilungschancen sehr unterschiedlich sein.

Alternativen zu dieser Operation: Alternativen zur Operation gibt es nicht. Die Strahlentherapie kommt nur bei nicht operablen, bösartigen Tumoren als primäre Therapie in Frage.

Entscheidung für die Operation: Nach Möglichkeit sollte die Operation zeitnah bei Verdacht auf bösartige Tumoren erfolgen.

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