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2020-11-27T15:02:10+01:00

NasenkorrekturAm Ende der Operation wird zur Schienung und zum Schutz der operierten Nase eine äußere Nasenschiene angelegt. Der Operateur entscheidet, wie lange diese belassen werden muss (i.d.R. 2 Wochen). Innere Tamponaden werden zwar häufig verwendet, sind jedoch bei moderner und entsprechend verfeinerter OP-Technik verzichtbar.

Nachbetreuung: Nach der Operation muss der Patient angemessen betreut und begleitet werden. Die Dauer des Aufenthaltes legen Operateur und Narkosearzt fest (i.d.R. OP-Tag und erste Nacht). Nach Versorgung und Erläuterung des weiteren postoperativen Verhaltens kann der Patient die Klinik wieder verlassen.

Schmerzen: Sollten Nasentamponaden eingelegt worden sein, wird das häufig als unangenehm oder schmerzhaft empfunden. Bei moderner, entsprechend verfeinerter OP-Technik kann auf Nasentamponaden verzichtet werden. Schmerzen sind dann nach einer Nasenkorrektur nicht zu erwarten. Im Bedarfsfalle könnten selbstverständlich Schmerzmedikamente nach ärztlicher Anweisung eingenommen werden. Auf Schmerzmedikamente mit gerinnungshemmender Nebenwirkung (z.B. Aspirin, ASS u.ä.) muss dabei wegen der Nachblutungsgefahr in den ersten 2 Wochen verzichtet werden.

Nachbehandlung: Das Naseninnere wird mit Nasensalbe und ggf. Nasenöl gepflegt und gereinigt. Zur Förderung des Schwellungsrückganges können in den ersten postoperativen Tagen abschwellend wirkende Medikamente eingenommen werden. Die Regeln für das Verhalten nach der Operation sind unbedingt zu beachten, um den Heilungsprozess gerade in der frühen postoperativen Phase nicht zu gefährden.

Kontrolltermine: Erste Kontrolltermine zur Nachbehandlung und Verbandabnahme werden i.d.R. nach einer Woche und nach zwei Wochen vereinbart. Weitere Nachuntersuchungstermine werden individuell vereinbart.

Verbandabnahme: Nach Abnahme der äußeren Nasenschiene ist die neue Nasenform bereits erkennbar. Die Nase und die benachbarten Gesichtsweichteile sind allerdings noch geschwollen, die Proportionen u.U. noch etwas verfälscht.

Dauer der Heilung: Gesellschaftsfähigkeit ist i.d.R. nach 2 Wochen gegeben. Noch bestehende Schwellungen gehen in den folgenden Wochen und Monaten zurück. Die weitere Heilung kann sich u.U. über 1-2 Jahre erstrecken.

Einschränkungen nach der OP: Nach der Operation ist körperliche Schonung angezeigt. Aktivitäten, die zusätzliche Schwellungen provozieren, sind zu vermeiden. Die Gesellschaftsfähigkeit ist i.d.R. nach 2 Wochen erreicht. Körperliche Belastungen und Sport sollen für mind. 6 Wochen unterlassen werden. Die Empfehlungen des Operateurs sind zu beachten. Sensibilität und Nasenatmung können OP- und Schwellungsbedingt eingeschränkt sein.

Krankschreibung: Die Möglichkeit zur Ausstellung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) besteht nur bei Anerkennung einer Erkrankung im Sinne des Sozialgesetzbuches durch die Versicherungsträger. Liegt eine solche Anerkennung nicht vor, z.B. bei ästhetischen Korrekturen, muss der Patient seine Ausfallzeit selbst regeln, z.B. entsprechende Urlaubszeiten einsetzen.

Narben: Narben entstehen entsprechend der Zugangsschnitte im inneren Naseneingang und sind damit von außen nicht sichtbar. Äußere Narben entstehen z.B. bei Verwendung eines offenen Zuganges am Nasensteg, Resektionen an der Basis der Nasenflügel oder Hautresektionen. An der Nase verheilen diese bei entsprechender Technik und Heilung in der Regel so gut, dass auch sie praktisch nicht sichtbar sind.

Ergebnis: Falsches Verhalten des Patienten kann das Operationsergebnis gefährden. Die ärztlichen Verhaltensregeln sind daher zu befolgen. Das Ergebnis wird im Laufe der Abschwellung immer deutlicher erkennbar. Bis zur abschließenden Beurteilbarkeit können u.U. mehrere Monate vergehen.

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