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2020-11-27T14:52:57+01:00

Wahl des Operateurs: Bei der Wahl des Operateurs ist die Erfahrung des Gelenkchirurgen mit diesem speziellen Prothesentyp von großer Bedeutung. So hat sich etwa im Schwedischen Prothesenregister gezeigt, dass bei Operateuren mit mehr als 25 Implantationen pro Jahr die Standzeit deutlich besser ist. Außerdem ist eine große Routine an Gelenkeingriffen am Kniegelenk von Vorteil.

Eine spezielle Ausbildung muss der Operateur je nach Implantat nicht bekommen haben. Bei dem Operateur kann es sich hierbei um einen Facharzt für Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie handeln. Seltener führen auch Fachärzte für Chirurgie mit Spezialisierung auf Gelenkeingriffe diese Operation regelmäßig durch. Entscheidend ist in hohem Maße die individuelle Erfahrung des Operateurs. Eine Zertifizierung oder die Mitgliedschaft in einem Verband sind nicht zwingend erforderlich.

Arzt-Patientengespräch: Der erfahrene Operateur wird die individuellen Gegebenheiten des Patienten in einem ausführlichen Beratungsgespräch berücksichtigen und ihm zu dem für ihn am besten geeigneten Prothesentyp raten. In diesem Gespräch werden auch die einzelnen Vor- und Nachteile dieses Prothesentyps sowie die möglichen Risiken angesprochen.

Voruntersuchungen / Informationen für den behandelnden Arzt: Vor einem individuellen Beratungsgespräch muss zuerst abgeklärt werden, ob der Patient für die Versorgung durch eine Schlittenprothese in Frage kommt. Hierfür muss als wichtigste Voraussetzung die Arthrose auf einen Gelenkanteil beschränkt sein. Dies muss durch eine Röntgenaufnahme des Kniegelenks im Stehen bestätigt werden. Zusätzlich werden noch Ganzbeinaufnahmen im Stehen angefertigt, um zu sichern, dass keine zu starken X- oder O-Beine vorhanden sind. In einer weiteren Röntgenaufnahme der Kniescheibe wird zusätzlich abgeklärt, dass dort kein wesentlicher Verschleiß als Ausschlusskriterium besteht.

Darüber hinaus ist aber auch eine gründliche Untersuchung durch den geübten Operateur erforderlich. Bei dieser ist es wichtig zu erfahren, ob der Patient auch Schmerzen in den anderen Bereichen des Kniegelenks, also etwa an der Kniescheibe, verspürt. Zusätzlich sollten keine Einschränkungen der Kniestreckung von über 10° und keine Achsabweichungen in X-Bein oder O-Bein-Stellung von mehr als 10° bestehen. Als eine weitere Voraussetzung müssen die Seitenbänder und die Kreuzbänder stabil sein.

Falls eine der Untersuchungen grenzwertig oder fragwürdig ausfällt, sollte eine weitere Abklärung, zum Beispiel durch eine Kernspintomographie (MRT), erfolgen. Nur wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, sollte die Implantation einer Schlittenprothese erfolgen. Ansonsten sollte eine Totalprothese (auch Oberflächenersatzprothese genannt) zur Anwendung kommen.

Unterlagen: Nach den Aufklärungsgesprächen wird die Operationseinwilligung und die Narkoseeinwilligung vom Arzt und dem Patienten unterschrieben. Zur Festlegung der Operationsfähigkeit durch den Narkosearzt sind wie bereits erwähnt oft weitere Untersuchungen erforderlich. Die Routineuntersuchungen (wie EKG, Blutabnahme) erfolgen häufig vorab durch den Hausarzt. Bei Vorerkrankungen, zum Beispiel des Herz-Kreislauf-Systems, sind gelegentlich auch weitere Untersuchungen erforderlich. Die Befunde sämtlicher Untersuchungen sind zur Operation mitzubringen. Eine Eigenblutspende ist für diesen Eingriff nicht erforderlich.

Einnahme von Medikamenten: Während des stationären Aufenthaltes werden die meisten Medikamente (wie etwa Blutdrucksenkungsmittel) unverändert weiter eingenommen. Eine Ausnahme bilden hier Blutverdünnungsmittel (wie Aspirin, Plavix oder Markumar). Diese müssen etwa 7 Tage vor der Operation abgesetzt und dafür Heparin-Bauchspritzen verabreicht werden. Im Rahmen der Operationsvorbereitung wird auf diese Punkte eingegangen. Die Umstellung auf Heparin-Bauchspritzen erfolgt falls erforderlich meist durch den Hausarzt.

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