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2020-11-27T14:52:14+01:00

Wahl des richtigen
Operateurs:
Falls eine Lockerung nachgewiesen wurde und Schmerzen bestehen,
sollte die Operation in den folgenden Wochen oder Monaten erfolgen. Da es sich,
außer bei einer akuten Luxation oder einem akuten Infekt, nicht um einen
Notfalleingriff handelt, sollten die Voraussetzungen für die Operation optimal
sein. Notwendige Voruntersuchungen sollten durch den Operateur oder den
Hausarzt veranlasst werden. Zeigen sich dabei Auffälligkeiten, wie zum Beispiel
entgleiste Blutzucker- oder Blutdruckwerte, sollten diese vor der Operation
optimal eingestellt werden, da dies gerade die Risiken der Narkose minimiert.
Gleiches gilt für einen sogenannten low-grade-Infekt (schleichende Entzündung),
hier besteht auch genügend Zeit die Voruntersuchungen durchzuführen. Der
Eingriff sollte aber dann innerhalb von Wochen geplant werden.

Ein guter und seriöser Operateur wird den Patienten zunächst ausführlich
die genaue Krankengeschichte abfragen und insbesondere auf die
Ausgangsbedingungen für die ursprüngliche Implantation der Hüftprothese
eingehen. Hier wird er eventuell auf zusätzliche Informationen wie Operationsbericht,
Prothesenpass und alte Röntgen-Bilder zugreifen wollen. Der Operateur sollte
vor der Operation genau wissen, welches Implantat bei der Voroperation
verwendet wurde (das ist anhand vom Prothesenpass oder dem altem
Operationsbericht in der Regel ersichtlich). Dies ist insbesondere sehr
wichtig, falls nur ein Teil der Komponenten gewechselt wird, damit das alte und
neue Implantat miteinander kompatibel sind.

Im Anschluss erfolgt die körperliche Untersuchung. Häufig sind zusätzliche
Untersuchungen (z.B. neue Röntgenaufnahmen oder Computertomographie,
Skelett-Szintigraphie, Punktion des Hüftgelenkes zur mikrobiologischen
Untersuchung der Gelenkflüssigkeit etc.) notwendig. Wichtig ist, dass der
Operateur den Grund und die Ergebnisse aller Untersuchungen dem Patienten
schlüssig erklären kann. Anschließend sollte er auf alle OP-Möglichkeiten,
alternative Behandlungsmöglichkeiten und Risiken eingehen. Der Patient darf und
sollte den Operateur nach der Anzahl der
Wechsel-Eingriffe befragen, die er selbst durchgeführt hat. Die Operation wird
von einem Facharzt für Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie (seltener
auch Facharzt für Chirurgie) als stationärer Eingriff durchgeführt. Wichtig ist
aber, dass er auf diese Art von Gelenkeingriffen spezialisiert ist. Eine Mitgliedschaft
in entsprechenden Verbänden ist hierbei nicht erforderlich.

Der Patient sollte sich erkundigen, ob bei Problemen oder
Komplikationen im postoperativen Verlauf auch andere Fachbereiche im Krankenhaus
vorhanden sind (Kardiologie, Neurologie, Gefäßchirurgie, Mikrobiologie,
Schmerzdienst etc.). Das Vorhandensein einer postoperativen Überwachungs- oder
einer Intensivstation sollte gefordert werden.

Tests und Voruntersuchungen: An
Bildgebung ist zunächst ein aktuelles Röntgenbild des zu operierenden
Hüftgelenkes immer erforderlich. Weitere Untersuchungen, wie eine
Computer-Tomographie oder eine Skelettszintigraphie, können notwendig sein.

Die Entzündungsparameter im Blut sollten zum Ausschluss einer Infektion
eines künstlichen Gelenkes vor der Operation kontrolliert werden, ggf. kann bei
Auffälligkeiten nach Ermessen des Operateurs eine Punktion des Hüftgelenkes zur
Gewinnung von Gelenkflüssigkeit durchgeführt werden. Diese Gelenkflüssigkeit wird
dann mikrobiologisch auf Erreger untersucht. Seltener wird dann auch eine sogenannte
Leukozyten-Szintigraphie oder eine PET-Untersuchung
(Positronen-Emissions-Tomographie) erforderlich, um eine Infektion nachzuweisen
oder auszuschließen.

Ist eine
Eigenblutspende anzuraten:
Bei diesen Eingriffen kann es häufiger vorkommen,
dass eine Blutgabe erforderlich wird. Da die Patienten, die sich dieser
Operation unterziehen, oftmals älter sind und eine Eigenblutspende eine
erhebliche Belastung für den Patienten darstellt, ist sie nicht immer zwingend
zu empfehlen. Ist der Patient jünger und es besteht ein gewisser Zeitraum bis
zur geplanten Operation, kann eine Eigenblutspende erwogen werden.

Notwendige
Unterlagen:
Am Ende des Aufklärungsgespräches muss der Patient die
Operationseinwilligung unterschreiben. Im Rahmen der Vorbereitung durch den
Narkosearzt muss zusätzlich noch die Narkoseeinwilligung unterzeichnet werden.
Die Befunde sämtlicher Untersuchungen (auch von Vorbefunden) sind zur Operation
mitzubringen. Hier sind besonders alte Röntgenaufnahmen, Operationsberichte und
der Prothesenpass von Bedeutung.

Medikamente: Die
meisten Medikamente (wie etwa zur Blutdrucksenkung) werden vor und nach der
Operation
nicht pausiert. Ausgenommen hiervon sind verschiedene Blutverdünnungsmittel
(insbesondere Plavix/Clopidogrel oder Marcumar), welche etwa 7 Tage vor der
Operation abgesetzt und ggf. auf Heparin-Bauchspritzen über den Hausarzt
umgestellt werden. Aspirin (z.B. ASS 100) als Blutverdünner kann nach
Erkenntnissen neuer Studien in einigen Fällen während der Operation weiter
eingenommen werden, gerade wenn der Patient bereits einen Herzinfarkt hatte.
Dies sollte vor der Operation mit dem behandelnden Hausarzt und/oder dem
Anästhesisten abgestimmt werden.

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