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2020-11-27T14:51:21+01:00

Vor- und Nachteile
der Operation:
Bei einer nachgewiesenen Lockerung einer oder mehrerer
Komponenten der Hüftprothese ist der Wechsel die einzige Möglichkeit, ein neues
Implantat wieder fest zu verankern. Ferner besteht die Gefahr, dass die durch
den Abrieb entstandene Schädigung des Knochens (Osteolyse) voranschreitet, der
Knochen geschwächt wird und die Schmerzen zunehmen. Bei einer nachgewiesenen
Infektion werden sich die Bakterien auf dem metallischen Fremdkörper, welcher
die Prothese darstellt, festsetzen. Somit können Antibiotika allein die
Bakterien nicht mehr erreichen und es kommt zu einer fortschreitenden
Schädigung des Knochens. In diesen Fällen ist die Entfernung des Implantates
die einzige Möglichkeit den Infekt auszuheilen.

An Nachteilen bestehen die mit der Operation verbundenen
Risiken, welche weiter unten erörtert werden.

Alternativen zu
dieser Operation:
Wenn eine Lockerung, ein Aufbrauch des Inlays oder eine
Infektion der Prothese bestehen, gibt es keine konservative Alternative zu
dieser Operation. Bestehen muskuläre Schmerzen oder besteht eine Fehlstellung
nach Implantation, sollten sämtliche konservative Therapiemaßnahmen wie
Krankengymnastik und lokale Infiltrationen ausgereizt sein, bevor eine Wechseloperation
erfolgt. Ferner sollten sämtliche andere Ursachen für die Schmerzen, wie zum
Beispiel von der Wirbelsäule ausstrahlende Schmerzen oder Leistenhernien,
ausgeschlossen sein.

Nach der ersten Luxation (Ausrenkung) einer Hüftprothese
sollte zunächst eine konservative Behandlung mit Krankengymnastik und dem
Tragen einer Bandage erfolgen. Die hierbei um das Becken angelegte Bandage soll
verhindern, dass die Hüfte luxiert. Ferner sollte eine krankengymnastische
Beübung zum Stabilisieren der Muskulatur erfolgen. Kommt es trotz dieser
Maßnahmen zu immer wiederkehrenden Luxationen, sollte eine eingehende
Diagnostik erfolgen, um zu eruieren, ob ein Wechsel der Prothese oder einzelner
Komponenten zu einer Besserung führen kann.

Heilungschancen: Entscheidend
ist die korrekte Diagnosestellung. Bei nachgewiesener Lockerung sind die
Chancen sehr gut, dass der Patient im Anschluss wieder beschwerdeärmer wird. In
der Regel gelingt es beim ersten Wechsel der Prothese wieder eine stabile
Verankerung der Revisionsprothesen zu erreichen. Beschwerdefreiheit wird aber
nicht immer erreicht, da auch die durch die Voroperationen vernarbten
Weichteile (v. a. die Muskulatur) ihre Funktion nicht mehr ganz übernehmen können.
So kann ein leichter Schmerz oder ein leichtes Hinken gelegentlich nach der
Operation verbleiben. Das Infektionsrisiko ist in der Wechselsituation etwas höher.

Bei einer Infektion der Prothese ist das Risiko, dass die
Infektion weiter besteht höher und kann bei 5-10 % liegen. Bei rezidivierenden
Luxationen sind die Heilungschancen durch eine Operation auch recht gut, wichtig
ist hier ebenfalls die korrekte Diagnosestellung.

Entscheidung für die
Operation bzw. Ärztlicher Rat zur Operation:
Die Entscheidung zur
Wechseloperation sollte sorgfältig und nur bei triftigem Grund gefällt werden.
Zeigen sich bleibende oder neu aufgetretene Beschwerden nach der Operation eines
künstlichen Hüftgelenks, sollte sich der Patient zunächst beim Operateur der
ersten Prothese vorstellen. Bis zu einem Jahr nach der Operation besteht noch
eine Besserungstendenz, so dass eine Operation in dem Zeitraum noch kritischer
überprüft werden sollte (Ausnahme ist die Infektsituation).

Bei einer sogenannten aseptischen Lockerung der
Hüftendoprothese (ohne Nachweis von Bakterien) sollte der Wechsel der
gelockerten Anteile zeitnah erfolgen, damit eine fortschreitende Schädigung des
Knochengewebes (sog. Osteolysen) vermieden werden kann und damit die Schmerzen
gelindert werden. Bei der Wechseloperation sollte eine stabile Verankerung der
neuen Implantate in korrekter Position erreicht werden und eventuelle
Knochendefekte aufgefüllt werden.

Besteht eine Infektion der Hüftendoprothese durch Bakterien,
so ist der Wechsel der Prothese ohne große Verzögerung anzustreben, da die
Gefahr einer Blutvergiftung (Sepsis) besteht. Eine „konservative“ Behandlung
mit Antibiotika ohne operative Intervention ist hier nicht ausreichend und
sollte nur in Ausnahmefällen bei schwer kranken Patienten, welche nicht mehr
operiert werden sollten, erwogen werden. Ziel ist die Ausheilung der Infektion
und die anschließende feste Verankerung eines neuen Implantates.

In einigen Fällen kommt es nach der Prothesenimplantation
zu rezidivierenden Luxationen des Kopfes aus der Pfanne, welche dann in Narkose
reponiert (wieder eingerenkt) werden müssen. Tritt dies häufiger auch bei
Bagatellbewegungen auf, muss eine eingehende Diagnostik erfolgen. Werden
hierbei Fehlstellungen von Prothesenkomponenten festgestellt, kann ein Wechsel
von diesen erforderlich sein.

Auch in dem Fall eines Aufbrauchs des Inlays sollte die
Operation mit dem Wechsel des Inlays nicht zu lange hinausgezögert werden. Bei
rezidivierenden Luxationen sollte eine eingehende Diagnostik bestimmen, ob ein
mechanisches Hindernis oder ob eine Fehlstellung besteht, welche die Luxation
erklärt. Ist dies der Fall, solle nach mehreren Luxationen zur Operation
geraten werden. Es gilt der Satz: „Einmal ist keinmal und zweimal ist einmal zu
viel …“.

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