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2020-11-27T14:51:21+01:00

Wahl des richtigen Operateurs: Empfehlenswert ist eine Recherche
(bspw. über das Internet). So kann man als Patientin herausfinden, ob der
gewählte Plastische Chirurg als Mitglied in entsprechend anerkannten
Fachorganisationen gelistet bzw. als Spezialist auf seinem Gebiet bekannt ist.

Wichtigste
Informationsgrundlage ist das ausführliche Aufklärungsgespräch zwischen
Patientin und Plastischem Chirurg. Hier kann sich die Patientin von der
fachlichen Kompetenz, Seriosität und Erfahrung des Arztes überzeugen. Eine
vertrauensvolle Patient-Arzt-Beziehung ist gerade für ästhetische Eingriffe
unbedingt erforderlich.

Der Inhalt des Beratungsgespräches sollte eine umfassende
Hintergrundinformation über Implantate, unterschiedliche operative Techniken,
Zugangswege, Implantatpositionierung, Risiken, sowie die erforderlichen
Verhaltensweisen vor und nach der Operation bieten. Die Demonstration
verschiedener anonymisierter Vorher- und Nachher-Aufnahmen von durch den gewählten Plastischen Chirurgen operierten
Patientinnen können einen ersten Einblick in dessen chirurgische Fähigkeiten bzw.
ästhetisches Empfinden vermitteln.

Der entscheidende Teil zur Operationsplanung ist eine detaillierte körperliche
Befunderhebung. Exaktes Vermessen des Brustkorbes bzw. beider Brüste mit
dreidimensionaler Erfassung von u.a. bestehendem Brustvolumen
(Drüsen-/Fettgewebe), Hautmantel (Qualität, Dicke, ggf. Überschuss) und
Brustwarze (Position/Größe) ist neben der Wunschvorstellung der Patientin die
wichtigste Grundlage zur detaillierten Planung einer möglichen
Brustvergrößerung.

Der die Brustvergrößerung durchführende Operateur sollte Facharzt für
Plastische und Ästhetische Chirurgie sein. Das setzt eine 6-jährige Ausbildung
auf diesem Spezialgebiet voraus. Zusätzlich sollte der Plastische Chirurg über
eine langjährige Erfahrung in der ästhetischen und rekonstruktiven Brustchirurgie
verfügen.

Der Eingriff muss in einer angemessen ausgestatteten Klinik oder Tagesklinik
mit allen erforderlichen Möglichkeiten zur Überwachung und Notfallbehandlung
erfolgen.

Informationen für den behandelnden Arzt:

  • Anzahl und Zeitpunkt stattgefundener bzw. auch
    geplanter Schwangerschaften
  • Allergien, Unverträglichkeiten, Vorerkrankungen oder
    Voroperationen
  • Informationen über blutverdünnende Medikamente, wie
    bspw. Aspirin (diese sollten vor der Operation nicht mehr genommen und u.U. abgesetzt werden / Rücksprache
    mit dem Arzt).

Tests und Voruntersuchungen: Ab dem 40. Lebensjahr oder bei
familiärer Vorbelastung mit Brustkrebs (z.B. Mutter, Schwester, Tante) sollte
eine routinemäßige Mammographie veranlasst werden.

Spezielle Voruntersuchungen
sind bei jüngeren oder gesunden Patienten üblicherweise nicht notwendig. Da es
sich bei der Brustvergrößerung um eine Operation in Narkose handelt, fordert
der Anästhesist gegebenenfalls weitere Voruntersuchungen. Dazu zählen bspw.
Laborwerte, Lungenröntgen oder EKG. Eine Eigenblutspende ist nicht
erforderlich.

Jeweils vor und nach der
Operation findet eine fotografische Befunddokumentation statt.

Einzureichende Unterlagen: Formelle Grundvoraussetzung
zur Durchführung einer Operation ist das chirurgische Aufklärungsgespräch, im
Falle einer Vollnarkose zusätzlich ein Aufklärungsgespräch durch den
Narkosearzt. Dieses muss im Fall eines frei bestimmbaren Operationszeitpunktes
wie zur Brustvergrößerung (keine Notfall-Operation) in zeitlich ausreichendem
Abstand zur Brustkorrektur durchgeführt werden. Hierdurch hat die Patientin die Möglichkeit, die vom
Plastischen Chirurgen erhaltenen Informationen in Ruhe solange zu überdenken,
bis alle möglichen Unsicherheiten bzw. Fragen vollständig ausgeräumt sind.

Bereits erhobene Befunde wie
z.B. Mammographie, Allergiepass, etc. sollten
möglichst zum ersten Beratungsgespräch mitgeführt werden.

Einnahme von Medikamenten: Dauerhaft
einzunehmende Medikamente sollten sowohl dem Chirurg als auch dem Narkosearzt
mitgeteilt werden. Bedeutsam sind hier u.a. blutverdünnende Medikamente, wie
z.B. Aspirin, da sie 1- 2 Wochen vor einer geplanten Operation nicht mehr
eingenommen bzw. nach Rücksprache mit dem sie verordnenden Arzt ggf. abgesetzt
werden sollten.

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