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2020-11-27T14:39:15+01:00

Wahl des richtigen Operateurs: Zunächst sollten sich
Patienten vergewissern, ob der Arzt Facharzt für Plastische Chirurgie ist. Der
operierende plastische Chirurg sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Besitz der formellen Facharztanerkennung
  • Verfügen von umfangreichem Know How und ausreichenden Erfahrungen (in
    den grundlegenden Techniken der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie)
  • Sicherstellung einer ausführlichen Patientenberatung und Aufklärung über
    die unterschiedlichen OP-Verfahren, das angestrebte OP-Ergebnis und die in
    Frage kommenden Komplikationen / OP-Risiken
  • Lieferung von sicheren Antworten auf alle Fragen des Patienten (Welche
    Facharztausbildung hat der Arzt? Kann der Arzt Urkunden vorweisen?)

Die
Oberarmstraffung sollte in einer Klinik / Praxisklinik stattfinden, die über
eine moderne Ausstattung verfügt und eine entsprechende Überwachung und
Notfallbehandlung ermöglicht.

Tests und Voruntersuchungen / Informationen für den
behandelnden Arzt:
Bei der Erstvorstellung wird der Patient vom Plastischen Chirurgen
ausführlich körperlich untersucht. Dabei wird insbesondere auf das
Vorhandensein von Narben aus Voroperationen, von Hauterkrankungen sowie das
Vorliegen einer funktionellen Einschränkung geachtet.

Handelt
es sich um einen jungen und gesunden Patienten, benötigt der operierende Arzt
nur den Hämoglobinwert und den Blutgerinnungswert mit Hilfe einer
Blutuntersuchung. Weitere Voruntersuchungen, wie bspw. das Röntgen der Lunge
oder die Durchführung eines EKGs, können zum Teil ebenfalls wichtig sein. Vor
der Oberarmstraffung ist es auch notwendig, dass in der Klinik oder
Praxisklinik Fotos gemacht werden.

Bei
einer Oberarmstraffung ist mit einem geringen Blutverlust zu rechnen. Die
Notwendigkeit einer Bluttransfusion ist daher nicht zu erwarten. Aufgrund
dessen wird eine Eigenblutspende vor einem solchen Eingriff nicht empfohlen.

Einzureichende
Unterlagen:
Es muss eine gründliche
Patientenaufklärung stattfinden, bei der u.a. über Eingriff, Alternativen
und Risiken informiert werden muss. Es
ist nicht erlaubt, diese Patientenaufklärung erst am Tag der Oberarmstraffung
durchzuführen. Diese Aufklärung wird dokumentiert und der Patient muss nach der
Aufklärung ein Einwilligungsformular unterschreiben. Bezüglich der Narkose ist
es identisch (Aufklärung, Dokumentation, Unterschrift zur Einwilligung).

Ein Behandlungsvertrag wird
unterschrieben, wenn es sich bei der Operation um einen Eingriff aus rein
ästhetischen Motiven handelt. Hier wird festgehalten, dass die Krankenkasse die
Kosten für diese Operation nicht übernimmt und der Patient darüber informiert
ist.

Dem operierenden Facharzt sollten
darüber hinaus alle existierenden Vorbefunde (evtl. auch der Allergiepass),
ausgehändigt werden. Hier ist es üblich, dass der Patient einen Fragebogen
erhält, in dem er alle Vorerkrankungen festhält.

Einnahme von
Medikamenten:
Patienten sollen sowohl den Plastischen Chirurgen wie auch
den Anästhesisten mitteilen, welche Medikamente sie einnehmen. Wichtig sind in diesem Fall blutverdünnende Medikamente
(Aspirin / ASS) und bei Erkrankung an Diabetes auch Tabletten, die
diesbezüglich eingenommen werden. Hier muss mit dem Arzt, der diese Medikamente
verschrieben hat, gesprochen werden, ob ein Absetzen der Tabletten vor der
Operation Oberarmstraffung sinnvoll ist (und wenn ja, wann).

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