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2020-11-27T14:38:30+01:00

Risiken der Operation: Erkrankungen, die eine Vollnarkose nicht möglich machen, können dazu führen, dass die Operation nicht durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls ist es in dieser Situation aber möglich, den Eingriff in einer örtlichen Betäubung durchzuführen.

Der Narkosearzt wird den Patienten über sein individuelles Narkoserisiko aufklären.

Die Netzhautablösung ist eine schwere Erkrankung und die operative Behandlung der Netzhautablösung ein komplexer Netzhaut-chirurgischer Eingriff. Entsprechend vielfältig sind die möglichen Risiken der Operation. Es besteht prinzipiell ein Risiko, dass es postoperativ nicht zu einer Wiederanlage der Netzhaut kommt, bzw. dass sich die Netzhaut erneut ablöst. Dies würde dann eine weitere Operation erforderlich machen. Gefürchtet ist das Auftreten von biologischen Reaktionen, bei denen sich Zellen auf der Netzhautoberfläche vermehren und dort Membranen bilden (siehe auch Kapitel über Epiretinale Gliose), welche die Netzhaut durch Zugkräfte wieder ablösen können. Ob und in welchem Ausmaß eine solche Reaktion (Fachbegriff: „Proliferative Vitreoretinopathie“) auftritt, ist vor der Operation nicht vorhersehbar und hängt von dem Schweregrad der Netzhautablösung ab.

Wie bei allen Operationen kann es auch bei Augenoperationen zu einer postoperativen Entzündung kommen, auch wenn dieses Risiko als gering einzuschätzen ist.

Wenn bereits Ansätze zu einer Linsentrübung („Grauer Star“) bestehen, kann die Linse im Rahmen einer Glaskörperentfernung („Vitrektomie“) gegen eine Kunstlinse ausgetauscht werden. Wird dies nicht getan, kann sich eine Linsentrübung durch die Operation verstärken, so dass dann zu einem späteren Zeitpunkt eine „Graue-Star“-Operation erforderlich wird.

Bei der Plomben-Operation kann es anfänglich zu Doppelbildwahrnehmungen kommen, insbesondere, wenn die Plombe unter einen Augenmuskel angebracht werden musste.

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