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2020-11-27T14:31:24+01:00

Hinweise vor der stationären Operation

Vor elektiven (planbaren) Operationen muss der Patient mindestens
einen Tag vor der Operation mündlich und schriftlich „aufgeklärt“ werden, das fordert der Gesetzgeber. Es müssen sowohl die Operation als auch mögliche Risiken im Detail besprochen werden. Anschließend folgt eine Dokumentation der Aufklärung, welche unterschrieben werden muss (vom Patient und vom aufklärenden Arzt).

Auch bespricht der Anästhesist (Narkosearzt) mit dem Patienten die für diese OP in Frage kommenden Narkoseformen (Spinalanästhesie, Vollnarkose
etc.). Es werden die spezifischen Vor- und Nachteile genannt. Der stationäre Aufenthalt
dauert im Allgemeinen zwischen 3 und 5 Tage.

Es ist normal, dass im
Zusammenhang mit der OP Ängste beim Patienten bestehen. Hier stehen der
behandelnde Arzt sowie das Pflegepersonal als vertrauensvolle Personen und Ansprechpartner zur
Verfügung. Auch helfen zur Bewältigung der Angst gern Psychologen und Seelsorger. Über das Erlernen von bestimmten Entspannungstechniken bis hin zum Angebot von Selbsthilfegruppen kann im entsprechenden Krankenhaus informiert werden.

Im Falle einer angestrebten stationären oder ambulanten Anschlussheilbehandlung (AHB) können die jeweiligen Anträge bereits während des stationären Aufenthaltes ausgefüllt werden. Im Allgemeinen wird damit der Sozialdienst des Krankenhauses
beauftragt.

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