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2020-11-27T14:24:27+01:00

Linkes Bild (© Dr. med. Christian Kinast – oza-m.de): Auf dem Bild sieht man beispielhaft eine STAR Endoprothese, bestehend aus Ersatz der
Unterschenkel-Gelenkfläche, Polyaetylen Inlay und Sprungbeinkappe.

Operationsname,
Definition:
Ersatz des oberen
Sprunggelenkes mit einer Endoprothese / Diese Operation wird angewandt bei
idiopathischer Arthrose, posttraumatischer Arthrose oder rheumatoider Arthrose.
Bei Arthrose des oberen Sprunggelenkes im Endstadium ist nach Ausschöpfung
aller nichtoperativen Maßnahmen der Oberflächenersatz zu diskutieren.

Alternativ kommt auch die
Versteifung (Arthrodese) des Sprunggelenkes in Frage. Es handelt sich hier um
eine operative Gelenksversteifung für die Funktionen „Heben und Senken des
Fußes“ – nach dieser Operation ist das Gelenk nicht mehr zu bewegen bzw. die
Beweglichkeit wird verhindert.

Facharzt dieser Operation: Diese
Operation wird vom Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie durchgeführt.

Häufigkeit pro Jahr: Der
Ersatz des oberen Sprunggelenkes mit einer Endoprothese wird ca. 1.500mal im Jahr in Deutschland
durchgeführt.

Herkunft und
Entwicklung / Hintergrundinformationen:
Heutzutage werden
ausschließlich moderne 3-Komponenten-Prothesen verwendet. Die wesentliche
Entwicklung dieser Prothesen findet mit der Starprothese seit mehr als 15
Jahren durch H. Kofoed aus Kopenhagen statt. Seitdem wurden auch verschiedene
andere Modelle entwickelt. Die wohl am meisten verbreiteten Prothesen sind – neben
der Starprothese – die Hintegra-Prothese,
die Saltoprothese, die Mobility Prothese und die Box-Prothese.

Seit Anfang der 80er Jahre
werden die 3-Komponenten-Prothesen eingesetzt. Das Design der Prothesen wurde
schrittweise verändert. Die Operationstechnik ist für die verschiedenen
Prothesen ähnlich. Unterschiede bestehen in der Vorbereitung des
Prothesenlagers im Unterschenkelknochen. Teils wird ein großer zentraler Zapfen
verankert (wie bei Salto- und Mobility-Prothese), teils über Nut und
Federprinzip (wie bei Star-, Box- und Hintegra-Prothese).

Der Umfang der Vorbereitung
des Sprungbeines weist Unterschiede auf.
Bei der Star-, Hintegra- und Salto-Taluskomponente werden die
Seitenwangen, die mit Innenknöchel und Wadenbein in Kontakt stehen, ersetzt. Bei
der Buechels-Papas-, Mobility- und Box-Taluskomponente werden die Seitenwangen
nicht ersetzt. Unterschiedlich sind auch die Verankerungszapfen im Talus (Sprungbein).

Über die Ergebnisse der Starprothese gibt ist Erfahrungsberichte über 15 Jahre.
Die Prothesenüberlebensrate nach 10 Jahren beträgt 93%, die Prothesenüberlebensrate
nach 15 Jahren beträgt 64% (Kofoed).
Hierbei sind Veränderungen im Prothesendesign, bzgl. Oberfläche in der
Kontaktzone zum Knochen, zu berücksichtigen. Ebenfalls zu berücksichtigen sind
die Patienten-abhängigen Faktoren wie Vorgeschichte von Rheuma, Zustand nach
Unfällen und Achsabweichungen.

Stationär / Ambulant: Die
Operation
findet obligatorisch
stationär statt. Mit einem stationären Aufenthalt von 1 – 2 Wochen ist zu
rechnen.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Operation kostet am
Beispiel eines gesetzlich Versicherten, inkl. des kompletten stationären
Aufenthaltes, 8.414 Euro (Stand Sept. 2010).

Die Krankenkasse /
Versicherung zahlt dem Krankenhaus die Fallpauschale von 8.414 Euro (I05Z).
Diese beinhaltet sämtliche im Rahmen dieses Eingriffes und des nachfolgenden
stationären Aufenthaltes entstehenden Kosten:

  • die präoperative
    Untersuchung im Krankenhaus,
  • die OP-Saalnutzung,
    inkl. dem dort arbeitenden OP Personal,
  • die
    Implantatkosten / Die Implantatkosten betragen 2.100 – 3.400 Euro und werden
    abgedeckt von dem stationären DRG (Diagnosis Related Grouping),
  • Kosten für Verbrauchsmaterialien,
  • Kosten für Anästhesist/in
    nebst Anästhesiepersonal, Pflegepersonal,
  • Hotelleriekosten und
    alle anderen medizinischen Disziplinen, die während dieser stationären
    Behandlung hinzugezogen werden.

Das Honorar für den
Operateur bei Privatpatienten beträgt ca. 1.500 – 2.500 Euro. Das Honorar für
den Anästhesisten zwischen 400 und 600 Euro. Dieses Honorar wird bei Patienten
mit einer Wahlarzt- / Belegarzt -Vereinbarung fällig.

Die gesetzliche
Krankenversicherung kommt für die stationäre Therapie auf. Angestellte Ärzte werden im Rahmen ihres
Festgehaltes vom Krankenhaus aus dem DRG bezahlt. Chefärzte, Konsiliarärzte und
Belegärzte stellen dem Privatpatienten eine Honorarrechnung für die Operation
und den stationären Aufenthalt.

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