Immunität – Medizinisches Glossar

Im Lateinischen bedeutet „immunitas“ so viel wie „Freiheit
von etwas“. Neben der juristischen Sprache kennt man die Immunität auch in der
Medizin: Hier bedeutet sie, dass der jeweils Betroffene gegen eine bestimmte
Krankheit gefeit, also von dieser gewissermaßen frei ist. Dies kann spezifisch
oder allgemein sowie angeboren oder erworben sein, daneben gibt es etliche
weitere Formen der Immunität. Ein vereinfachtes Beispiel: Wenn ein Mensch immun
gegen einen bestimmten Krankheitserreger ist, dann erkrankt er trotz Kontakt
mit diesem nicht.

Impfung: Eine Möglichkeit, Immunität zu erreichen

Es gibt zum einen eine angeborene Immunität gegen
Krankheitserreger verschiedenster Art (medizinischer Fachbegriff: pathogene
Mikroorganismen). Ein bekanntes Beispiel ist das von Tier- oder auch
Pflanzenkrankheiten, die nicht auf den Menschen übertragbar sind. Hier besteht
also ein angeborener Schutz, weil die Erreger nicht auf den Menschen
zugeschnitten sind. Dieser wird auch als Unspezifische Immunität bezeichnet.
Mit der Natürlichen Immunität wiederum ist ein Schutz durch angeborenes
Vorhandensein bestimmter Antikörper gemeint.

Daneben kann Immunität auf unterschiedlichste Weise und auch
in verschiedenem Maße erreicht werden. Die Impfung macht sich dieses Prinzip zu
Nutze: Dabei wird dem Betroffenen der Krankheitserreger in geringer Dosierung,
zudem oftmals abgetötet injiziert. Das Immunsystem, also das körpereigene
System zur Abwehr von Krankheiten wird aktiviert und produziert Antikörper.
Hierdurch ist der Betroffene bei einem tatsächlichen Kontakt mit diesem Erreger
immunisiert, kann diesen also abwehren – vorausgesetzt, die Anzahl der
Abwehrkörper ist entsprechend groß genug. Weil dies nicht immer durch eine
einzelne Impfung erreicht werden kann, geben Impfschemata oft mehrere
Injektionen im zeitlichen Abstand vor.