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2020-11-27T15:31:53+01:00

Operationsname, Definition: Oberschenkelstraffung
/ Bei einer Oberschenkelstraffung
wird die überschüssige Haut an den Oberschenkeln, welche beispielsweise nach
einer Gewichtsabnahme entsteht, operativ entfernt.

Facharzt dieser Operation: Facharzt
für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Häufigkeit pro Jahr: Die
Oberschenkelstraffung ist ein Eingriff, der häufig in Kombination mit anderen
körperformenden Eingriffen, beispielsweise Bauchdeckenstraffung oder
Beltlipektomie („gürtelförmige“ Körperstraffung am Bauch und Rücken),
durchgeführt wird. Mit der Einführung neuer bariatrischer chirurgischer
Techniken hat die Nachfrage nach körperformenden Eingriffen weltweit erheblich
zugenommen. Genaue Daten über die Anzahl der durchgeführten körperformenden
Operationen in Deutschland sind jedoch nicht bekannt.

Herkunft und Entwicklung: Die
erste Oberschenkelstraffung wurde 1957 von John R. Lewis (plastischer Chirurg
aus Georgia, USA) beschrieben. Ted Lockwood (plastischer Chirurg aus Kansas, USA)
publizierte 1988 eine innovative Operationstechnik. Bei diesem Verfahren wird –
nach Entfernung der überschüssigen Haut – der gebildete Hautlappen an der
Oberschenkelinnenseite an einem festen Band am Schritt (Colles-Faszie) mit
festen Nähten fixiert. Diese spezielle Aufhängung ermöglicht die optimale
Platzierung der Narbe im Schritt und liefert insgesamt bessere Ergebnisse. Im
weiteren Verlauf sind Modifikationen dieses Operationsverfahrens von
verschiedenen Autoren beschrieben worden, jedoch werden die Prinzipien der
Technik von Lockwood bei der
Oberschenkelstraffung noch angewandt.

Stationär / Ambulant: Diese
Art von Eingriffen wird stationär durchgeführt.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die reinen Operationskosten (inkl. MwSt.)
liegen zwischen 3.500-5.500 Euro. Hinzu kommen ggf. die Narkose- und die
stationären Betreuungskosten.

Erfolgt
die Operation nur aus ästhetischen Gründen, übernehmen die Krankenkassen die
Behandlungskosten nicht. Dies trifft im Falle behandlungsbedürftiger
Komplikationen mit Krankheitswert auch für deren Folgekosten zu, wogegen man
sich aber gesondert versichern kann.

Bei
manchen Patienten kann eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegen (beispielsweise
eine ausgeprägte Hautfettschürze an der Oberschenkelinnenseite, welche das
Gehen erheblich einschränkt, chronische Hautentzündungen, hygienische
Probleme). In solchen Fällen können die Operationskosten unter Umständen nach
vorheriger Prüfung durch den Kostenträger übernommen werden. Hierzu ist im
Allgemeinen eine vorherige Begutachtung durch den MDK (medizinischen Dienst der
Krankenkassen) erforderlich.

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