2453


2453

2020-11-27T15:30:28+01:00

Kosten einer Nasenkorrektur / Kosten der Operation: Moderne strukturerhaltende
Nasenchirurgie ist mit einem erheblichen technischen und zeitlichen
Aufwand verbunden. Die Kosten für Nasenkorrekturen können
dementsprechend variieren, sie liegen bei Primäroperationen in der
Größenordnung ca. zwischen 4.000 und 8.000 Euro. Sekundäroperationen
(Nachoperationen = Revisionen) und Rekonstruktionen können je nach
konkretem Aufwand entsprechende Mehrkosten bedingen.

Es werden auch Operationen zu davon deutlich nach unten oder oben
abweichenden Preisen „angeboten“. Damit können durchaus sehr
unterschiedliche Beratungs- und Behandlungssituationen verbunden sein.
So kann ein vermeintlich „günstiges“ Angebot, je nach Art und Aufwand
der Behandlung, bei genauerer Analyse ein weniger günstiges
Preis-Leistungsverhältnis offenbaren. Auch umgekehrt gilt, dass ein
besonders teures Angebot nicht automatisch mit hoher Qualität
gleichzusetzen sein muss.

Von wesentlicher Bedeutung sind Expertise und Erfahrung des
Operateurs und ganz besonders seine Qualifikation für die Art des
geplanten Eingriffs. Bekanntheitsgrad oder Präsenz in den öffentlichen
Medien müssen damit nicht zwangsläufig einhergehen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Praxis
der Kostenübernahme von Nasenoperationen durch die Krankenversicherer
hat sich in den vergangenen Jahren unter dem Strukturwandel im deutschen
Gesundheitssystem deutlich verändert. Kostenübernahmefragen sind im
Einzelfall direkt mit der jeweilig zuständigen Versicherung zu klären
und schriftlich bestätigen zu lassen.

Ästhetische Nasenkorrekturen gehören grundsätzlich nicht zum
Leistungsumfang der Krankenversicherer. Die Kosten sind vom Patienten
selbst zu tragen.

Medizinisch-funktionelle Operationen gehören zum Leistungsumfang der
Krankenversicherer. Eine mögliche Kostenübernahme (komplett oder
anteilig) richtet sich u.a. nach dem Versicherungsstatus (gesetzlich
oder privat) sowie den jeweiligen Vertragsbedingungen. Gesetzliche
Versicherer oder gesetzliche Ersatzkassen müssen Kosten für privatärztliche Behandlungen nicht übernehmen.

Bei der medizinisch-funktionellen Indikation sind Befund, Diagnose, Symptomenkomplex und Krankheitswert wichtig. Beispielsweise begründet eine bloße Verbiegung der Nasenscheidewand allein noch keine medizinisch-funktionelle Indikation.

Im Rahmen der Kostenübernahme der gesetzlichen Versicherung für eine medizinisch-funktionelle Operation dürfen keine
ästhetischen Leistungen erbracht werden („keine Schönheits-OP auf
Krankenkassenkosten“). Soll also z.B. im Rahmen einer funktionellen
Nasenscheidewandkorrektur auch eine ästhetische Formveränderung der Nase
durchgeführt werden, so sind die Kosten dafür vom Patienten selbst zu
tragen.

Plastische oder plastisch-funktionelle Operationen nach entstellenden
Unfällen oder bei bestehenden Fehlbildungen nehmen eine Sonderstellung
ein. Sie können zum Leistungsumfang der Versicherer gehören. Es ist
allerdings ratsam, Art und Umfang einer Kostenübernahme vor der
Behandlung zu klären.

Nach oben