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2020-11-27T15:26:59+01:00

Neben
den allgemein bei Operationen möglichen Risiken (Blutung, Infektion,
Wundheilungsstörungen) ist das am meisten gefürchtete spezielle Risiko eine
Verletzung der funktionellen Strukturen des Auges. Dies ist bei korrekter
Durchführung des Eingriffs eine extreme Seltenheit. Eine Nachblutung tritt
dagegen durchaus gelegentlich auf, bedarf aber selten der operativen Revision.
Eine Verletzung des Lidhebermuskels bei der Oberlidstraffung kann in einer
einseitigen Lidheberschwäche mit Asymmetrie resultieren. Die nicht korrekte
Durchführung des Eingriffs kann, besonders bei Entfernung von zuviel Haut am
Unterlid oder bei inkorrekter Wiederherstellung der Spannung des Lidbändchens,
zu einem sogenannten Triefauge führen. Das Entfernen von zuviel Fettgewebe
kann sowohl bei der Ober- als auch der Unterlidstraffung zu einem hohläugigen
Ausdruck führen („hollow eye deformity“). Auch bei korrekter Operation kann das
Operationsergebnis unterhalb des Zieles sein und es können Asymmetrien
resultieren, die ggf. später korrigiert werden können.

Hinweis: Bei
schweren Allgemeinerkrankungen sollte vom Eingriff entweder abgeraten oder
dieser verschoben werden. Gleiches gilt für psychische Krisensituationen oder akute
psychiatrische Erkrankungen. Eine Lidstraffung sollte nicht durchgeführt
werden, wenn Erkrankungen bestehen, welche eine Beeinträchtigung der
Blutgerinnung beinhalten oder wenn blutverdünnende Medikamente nicht abgesetzt
werden dürfen.

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