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2020-11-27T14:59:48+01:00

Hinweis vor stationärer Operation: Vor einem herzchirurgischen Eingriff werden die Patienten in der Regel zwei Tage vor der Operation aufgenommen, damit sämtliche vor dem Eingriff notwendigen Untersuchungen kontrolliert und ggf. ergänzt werden können. Vor jeder Herzoperation erfolgt eine Ganzkörperrasur, die am Tag vor der Operation durchgeführt wird. Nach der Operation wird der Patient auf die Intensivstation verlegt, von dort in den meisten Kliniken auf eine sogenannte Intermediate-Care-Station. Nach einem kurzen Aufenthalt auf einer Normalbettenstation wird der Patient dann für die Anschlussheilbehandlung angemeldet. Diese wird entweder gleich nach dem stationären Aufenthalt begonnen oder im Anschluss an einen kurzen Aufenthalt zu Hause. Die Anschlussheilbehandlung umfasst gewöhnlich 18 Tage.

Die meisten Kliniken schicken den Patienten zusammen mit der Terminvergabe ein Informationsblatt, das die wesentlichen Dinge aufführt, die der Patient mit ins Krankenhaus bringen sollte.

Vor jeder großen Operation ist es hilfreich, einem nahestehenden Angehörigen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Diese kann auch notariell erfolgen. Des Weiteren wird der Abschluss einer Patientenverfügung empfohlen.

Für alle wichtigen medizinischen Entscheidungen ist eine Aufklärung notwendig. Kann der Patient dieser aufgrund seines körperlichen Zustandes nicht nachkommen und es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss das Krankenhaus eine gerichtliche Vormundschaft beantragen. Dies bedeutet einen erheblichen Verwaltungsaufwand und verzögert die medizinischen Maßnahmen.

Jedem Patienten steht nach einer Herzoperation eine Anschlussheilbehandlung zu, die vom Rentenversicherungsträger bzw. der Krankenkasse bezahlt wird. Diese Anschlussheilbehandlung wird während des stationären Aufenthaltes von der Klinik beantragt. Gewöhnlich wird die Anschlussheilbehandlung in einer Rehabilitations-Klinik durchgeführt, die im Umkreis von 200 km von der herzchirurgischen Klinik entfernt liegt. Sollte der Patient eine Rehabilitation an einem anderen Ort wünschen, kann er beim Versicherungsträger abklären, ob hierfür die Kosten übernommen werden. In jedem Fall muss die Rehabilitations-Klinik für eine kardiologische Anschlussheilbehandlung zertifiziert sein.

Ängstliche Patienten: Empfehlenswert ist, sich über die Operation zu informieren. Die Möglichkeit besteht z.B. bei Patienten, die die Operation erlebt haben. Ist der Patient bereits wegen krankhafter Angststörungen in psychologischer Behandlung, ist es empfehlenswert, die betreuenden Psychologen oder Ärzte im Vorfeld zu konsultieren.

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