2018


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2020-11-27T14:58:56+01:00

Operationsname, Definition: Tiefe Hirnstimulation bei M. Parkinson und Tremor / Bei der tiefen Hirnstimulation (THS), im angloamerikanischen Sprachgebrauch „Deep Brain Stimulation“ (DBS) genannt, wird durch in tiefe Hirnkerne mit höchster Präzision eingebrachte Elektrode(n) ein Stimulationsstrom, welcher von einem Impulsgeber stammt, der wie ein Herzschrittmacher implantiert ist, an das Gewebe abgegeben. Dieser Impuls verbessert die Hauptsymptome wie Bewegungsarmut (Akinese), Zittern (Tremor) und Starre (Rigor) beim M. Parkinson durch Neuromodulation. Auch beim alleinigen, medikamentös nicht beherrschbaren Zittern (Tremor) meist nur einer Extremität, wird dieses Verfahren mit Erfolg angewandt.

Wenn die Patienten trotz medikamentöser Therapie z.B. Schwierigkeiten haben, selbstständig zu essen oder zu trinken, wird man in bestimmten Fällen im gemeinsamen Konsil zwischen Neurologen und Neurochirurgen für die Tiefe Hirnstimulation geeignete Patienten auswählen.

Facharzt dieser Operation: Die Operation wird nur in großen Zentren mit umfangreicher technisch-apparativer Ausstattung und in engster Kooperation zwischen Neurologen und Neurochirurgen durchgeführt.

Häufigkeit: Die Tiefe Hirnstimulation hat, nicht zuletzt aufgrund der Verfeinerung der Implantationstechnik, in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Erstmals wird auch im Rahmen einer großen Studie der Effekt der Tiefen Hirnstimulation bei Patienten mit Parkinson’scher Erkrankung im Frühstadium untersucht. Weltweit sind zwischenzeitlich mehr als 30.000 Patienten mit THS versorgt worden.

Stationär / Ambulant: Die Tiefe Hirnstimulation kann nur stationär durchgeführt werden, da nach der mehrstündigen Operation, die z.T. beim wachen Patienten durchgeführt werden muss, eine Phase der Einstellung des Schrittmachers und die Adaptation individuell an den Patienten erfolgen muss.

Bei der Operation handelt es sich um einen Eingriff, der keine Zerstörung eines Hirnareals bewirkt und so grundsätzlich reversibel ist. Allerdings sind sowohl die Kosten als auch der Aufwand hoch und der Patient muss motiviert sein, die gesamte Prozedur und auch die Nachbehandlung und ggf. Folgeoperationen (z.B. bei Batterieerschöpfung) auf sich zu nehmen.

Kosten der Operation und Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die Implantate allein kosten ca. 20.000 Euro, der Aufenthalt und die Operation werden in Deutschland durch die „Diagnosis Related Groups“ (DRG) geregelt. Insgesamt ist mit ca. 50.000 Euro Gesamtkosten zu rechnen, die die Krankenkassen voll erstatten.

Literaturquellen – Zur Erstellung dieses Beitrages nutzte der Autor folgende Literaturquellen:

  • Krauss JK, Volkmann J.(Hrsg.) Tiefe Hirnstimulation, Steinkopff, Darmstadt, 2004
  • Gildenberg PL, Tasker RR (Hrsg.) Textbook of stereotactic and functional neurosurgery, McGraw-hill, New York etc., 1996
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